Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.

Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.

Immer anschnallen – auch auf dem Traktor!

28.11.2019

Obwohl der Beckengurt mittlerweile in Traktoren zur Standardausrüstung gehört, wird er oft nicht genutzt. „Gurt-Muffel“ gefährden dadurch Leib und Leben. Stürzt das Fahrzeug um, kann der nicht angeschnallte Fahrer aus der Kabine geschleudert werden – mit fatalen Folgen.

28 Traktorenunfälle mit tödlichem Ausgang wurden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) im Berichtsjahr 2018 gemeldet. Ein trauriger Höchststand in den letzten fünf Jahren. Davon hätten nach den Ergebnissen der Unfalluntersuchungen die meisten tödlichen Verletzungsfolgen durch ein Gurtsystem in Verbindung mit der Umsturzschutzvorrichtung verhindert werden können.

Ab dem Herstellungsjahr 2018 müssen alle Traktormodelle zwingend mit einem Gurtsystem in Verbindung mit einer Überrollschutzstruktur (ROPS) ausgerüstet sein. Die Überrollschutzstruktur, eine Art Überlebensraum, schützt den Fahrer bei einem Umsturz, vorausgesetzt er ist angeschnallt.

Leider wird sich eher selten auf dem Traktor angeschnallt. Denn das Sicherheitsgefühl in einem so großen und schweren Fahrzeug ist groß. Dies wiederum verleitet dazu, anzunehmen, bei einem Unfall bietet alleine schon die massive Konstruktion des Fahrzeugs ausreichend Schutz – ein Irrglaube. Darüber hinaus wird bei kurzen Fahrten vorausgesetzt, „dass schon nichts passiert“. Unfälle aber richten sich nicht nach Fahrtstrecke oder -dauer. Egal, ob auf dem Feld, auf der Straße oder beim Umsetzen und Rangieren – es kann immer und überall zum Unfall bzw. zum Umsturz kommen.

Die Straßenverkehrsordnung regelt in § 21a Absatz 1 die Anschnallpflicht. Verfügt ein Traktor über ein Rückhaltesystem, so ist dieses auch zu verwenden. Gegebenenfalls droht ein Bußgeld. Gleiches gilt auch für den Beifahrer.