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Corona-Pandemie: Neues Gesetz soll Gesundheitseinrichtungen entlasten

Der Bundestag hat am 25. März 2020 ein Gesetz verabschiedet, das Krankenhäuser und weitere Gesundheitseinrichtungen, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, finanziell entlasten soll.

Krankenhäuser
Die Kliniken sollen finanziell unterstützt werden, wenn statt geplanter Operationen Betten für Patienten mit einer Coronavirus-Infektion freigemacht werden. Für jedes freigehaltene Bett erhalten die Krankenhäuser bis zum 30. September 2020 eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro Tag. Für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett wird ein Bonus von 50.000 Euro gezahlt. Um insbesondere Schutzausrüstungen finanzieren zu können, erhalten die Krankenhäuser befristet je Patient einen Zuschlag von 50 Euro. Weiterhin wird der sogenannte vorläufige Pflegeentgeltwert um 38 Euro auf 185 Euro erhöht.

Ärzte
Niedergelassene Ärzte sollen bei einem hohen Ausfall des Umsatzes aufgrund fernbleibender Patienten Ausgleichszahlungen für ihre Honorareinbußen erhalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten eine Erstattung durch die Krankenkassen für ihre zusätzlichen Kosten, etwa für die Einrichtung von Fieberambulanzen.

Pflegerische Versorgung
Begutachtungen, um Pflegebedürftigkeiten festzustellen, können bis zum 30. September 2020 ohne persönliche Untersuchung im häuslichen Bereich des Versicherten erfolgen. Die Begutachtungen werden grundsätzlich anhand bereits vorliegender Unterlagen und eines ergänzenden telefonischen Interviews mit dem Versicherten oder dessen Angehörigen durch den Medizinischen Dienst durchgeführt. Um die Pflegebedürftigen und deren Angehörige vor zusätzlichen Ansteckungsgefahren durch das Virus zu schützen und um Pflegedienste sowie Beratungspersonen zu entlasten, entfällt die Verpflichtung zu Beratungsbesuchen des Pflegedienstes zunächst bis zum 30. September 2020, ohne dass dies Auswirkungen auf die Pflegegeldzahlung hat.

Rehabilitation
Die negativen finanziellen Auswirkungen auf Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sollen abgemildert werden, um den Bestand dieser Einrichtungen zu sichern. Sie erhalten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds einen vorübergehenden anteiligen finanziellen Ausgleich für nicht belegte Betten, die für die Krankenhausbehandlung freizuhalten sind.