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Coronavirus - Krankenkassen ändern die Regeln für die Hilfsmittelversorgung

Die SARS-CoV2-Pandemie weist in Deutschland eine dynamische Entwicklung auf. Die von der Bundesregierung und den Bundesländern angeordneten Maßnahmen zur Verlangsamung der Verbreitung des Virus werden kontinuierlich an die jeweilige Situation angepasst. Der GKV-Spitzenverband hat daher die Empfehlungen zur Sicherung der Versorgung mit Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln (im Folgenden: Hilfsmittel) überprüft und zum Teil neu gefasst. Die neu gefassten Empfehlungen gelten bis zum 31. März 2022; sie stellen kein Präjudiz für die darauffolgende Zeit dar.

Vergrößerung des Bildes für Ältere Dame mit einem Rollator.
Bildquelle: Jasmin Sessler auf Pixabay

Handlungsempfehlungen

Der GKV-Spitzenverband empfiehlt seinen Mitgliedskassen in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern folgende Vorgehensweise, um einen reibungslosen Versorgungsprozess sicherzustellen. Die Empfehlungen gelten für Hilfsmittel und zusätzliche Leistungen wie Reparaturen. 

BIS WANN GELTEN DIESE MASSNAHMEN?

Die am 13. Januar aktualisierten Empfehlungen gelten zunächst bis zum 31. März 2022.