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FAQ zu Reha-Leistungen bei Corona

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Rehabilitationsleistungen der LAK und LKK im Zusammenhang mit dem Coronavirus. 

Hinweise

Für Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen zum coronabedingten Hygienezuschlag der LAK und LKK

Die LAK zahlt analog dem Vorgehen der DRV temporär für Leistungstage im Zeitraum vom 01.10.-07.04.2023 folgende Zuschläge:

  • 7,00 EUR/Leistungstag an stationäre Rehabilitationseinrichtungen,
  • 5,25 EUR/Leistungstag an ambulante Rehabilitationseinrichtungen,
  • 0,25 EUR pro Termin bei Leistungen im Rahmen der Nachsorge sowie bei ambulanter Reha bei Abhängigkeitserkrankungen.

In der Vergangenheit hatten LKK und LAK ohne gesonderte Antragstellung der Einrichtung einen zeitlich befristeten (längstens bis zum 30.06.2022) coronabedingten Hygienezuschlag je Leistungstag in Höhe von

  • 6,00 EUR/Leistungstag für ambulante Rehabilitationseinrichtungen sowie
  • 8,00 EUR/Leistungstag für stationäre Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen.

gezahlt.

FAQ