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Zuschuss für betriebliche Gesundheitsförderung

Steuerfreier Zuschuss für Arbeitgeber

Bewegungsprogramme zur Förderung der Rückengesundheit, Suchtprävention oder Angebote zur ausgewogenen Ernährung: Viele Arbeitgeber wollen ihre Beschäftigten bei einer gesunden Lebensweise unterstützen. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können folgende  Maßnahmen von zertifizierten Anbietern steuerfrei bezuschusst werden

  • Primärprävention (Gesundheitskurse wie Rückenschule, Yogakurs, Rauchentwöhnung) und zur
  • Betriebliche Gesundheitsförderung (Beratung zu gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen, Qualifizierung von Multiplikatoren)
Ausgenommen sind Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitnessstudios. 

Zertifizierte Anbieter von Gesundheitskursen

Steuerfreier Zuschuss steigt für zertifizierte Gesundheitskurse 

Seit dem 1. Januar 2020 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten 600 Euro (bisher 500 Euro) für die Teilnahme an Gesundheitskursen zusätzlich zum Arbeitslohn steuer- und beitragsfrei zahlen – vorausgesetzt die Kurse sind zertifiziert. 

Um als Arbeitgeber Rechtssicherheit zur zutreffenden Anwendung des § 3 Nummer 34 EStG zu erreichen, sollten Sie unbedingt einen Steuerberater kontaktieren. Falls Sie noch Fragen zum Thema haben, rufen Sie uns bitte an.