Beitragszahlung und Bankverbindung
Über die von Ihnen zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge informieren wir Sie in der Regel zum Jahresbeginn und immer dann, wenn sich an Ihrem Monatsbeitrag etwas ändert. Sie erhalten keine monatliche Beitragsrechnung.
Fälligkeit
Die monatlichen Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, für den sie zu zahlen sind.
Die für 2025 geltenden Fälligkeitstermine haben wir für Sie zusammengestellt.
Fälligkeitstermine Hinweis: Der 24. und 31. Dezember gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.
Monat | Jan. | Feb | März | April | Mai | Juni | Juli | Aug | Sept | Okt | Nov | Dez |
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Fälligkeitstag drittletzter Bankarbeitstag | 29. | 26. | 27. | 28. | 27. | 26. | 29. | 27. | 26. | 29. | 26. | 23. |
Bankverbindung
Für die Überweisung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gilt folgende Bankverbindung:
BIC: HELADEFFXXX
IBAN: DE63 5005 0000 4020 0000 32
Empfänger überprüfen
Banken und Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum sind ab dem 9. Oktober 2025 gesetzlich dazu verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) durchzuführen.
Um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen möglichst zu verhindern, findet für SEPA-Überweisungen künftig bei dem Empfängerinstitut ein Abgleich zwischen dem in der Zahlungsanweisung angegeben Zahlungsempfänger und dem mit der angegeben IBAN verknüpften Kontoinhaber statt.
Um auch für die Zukunft einen reibungslosen Zahlungsfluss sicherzustellen, bitten wir darum, bei allen Überweisungen an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Zahlungsempfänger
SVLFG
einzutragen. Bitte überprüfen Sie diesbezüglich auch die bei Ihnen für unser Haus hinterlegten Konto-Stammdaten und nehmen Sie ggf. eine entsprechende Anpassung vor. Festgestellte Differenzen können zu einer Verzögerung im Zahlungsprozess führen.
Bequem und sicher
Nutzen Sie das Sepa-Lastschriftverfahren
Durch ein SEPA-Lastschriftmandat sind Sie bei der Beitragszahlung immer auf der sicheren Seite. Wir ziehen die Beiträge rechtzeitig zum Fälligkeitstermin von Ihrem im SEPA-Lastschriftmandat angegebenen Konto ein.
Besonderheiten
Keine Sorgen bezüglich der rechtzeitigen Beitragszahlung müssen Sie sich machen, wenn Ihr Rentenversicherungsträger oder die Zahlstelle Ihrer Versorgungsbezüge Beiträge von der Rentenleistung einbehalten. In diesen Fällen läuft die Beitragsabführung automatisch. Verantwortlich ist die Rentenversicherung bzw. die Zahlstelle.