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Arbeitswertnachweis 2018: Daten an LBG bis 11. Februar melden – Online-Meldung möglich

18.01.2019


Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) hat - wie jedes Jahr - die Arbeitswertnachweise an alle Unternehmen, deren Beitrag nach dem Arbeitswert berechnet wird, verschickt.


Mit diesem Formular bittet die LBG darum, die für die Beitragsberechnung erforderlichen Daten zu melden:

  •  Anzahl der vom Unternehmer, Mitunternehmer und Gesellschafter im Jahr 2018 geleisteten Arbeitstage,
  •  Anzahl der vom Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner im Jahr 2018 geleisteten Arbeitstage,
  •  Anzahl der Beschäftigten und Aushilfen mit den geleisteten Arbeitsstunden und dem in 2018 gezahlten Bruttoarbeitsentgelt.

Nachzuweisen sind ferner die Arbeitstage der unentgeltlich mitarbeitenden Familienangehörigen, die Arbeitsstunden der Praktikanten und der 1-Euro-Jobber mit dem errechneten Mindestentgelt sowie die Anzahl der ehrenamtlich Tätigen des Jahres 2018. Abgabetermin ist der 11. Februar 2019. Bei Fristversäumnis wird der Beitrag geschätzt.

Extranet – schnell, sicher, portofrei

Für Gartenbauunternehmen hat sich das Extranet der SVLFG bereits seit Jahren etabliert. Damit können die Daten via Internet übermittelt werden. Die Berechtigten erhalten ihre Zugangsdaten mit dem Papierformular. Der dort angedruckte Benutzername und das Passwort sind speziell für die Übermittlung der Arbeitswerte sowie eventueller Änderungen in den Unternehmensverhältnissen vorgesehen. Mit dem Einmalkennwort ist der schnelle und unmittelbare Zugriff auf das Extranet möglich. Selbstverständlich kann der Arbeitswertnachweis auch mit einer bereits vorhandenen und weiterhin gültigen Dauer-Zugangsberechtigung eingereicht werden. Zum Extranet gelangt man über www.svlfg.de. In der obersten Zeile rechts befindet sich die Rubrik Extranet. Das Extranet enthält neben einer einfachen Benutzerführung sämtliche zur Meldung erforderlichen Informationen und Erläuterungen. Nach der Online-Abgabe werden die Meldungen von der LBG maschinell verarbeitet.