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Weiterhin gilt: Organspende nicht ohne Zustimmung

12.02.2020

Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass wie bisher einer Organspende aktiv zugestimmt werden muss oder Angehörige diesen Willen bezeugen. Es bleibt damit bei der sogenannten Zustimmungs- oder Entscheidungslösung.


Allerdings sollen die Bürger künftig von Ämtern und Hausärzten regelmäßig zu ihrer Haltung befragt werden und die Antworten in einer zentralen Datenbank erfasst werden können. Im Detail sieht der Entwurf folgende Maßnahmen vor.

Online-Register
Jeder soll seine persönliche Entscheidung zur Organspende in einem zentralen Online-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information dokumentieren können. Dieser Eintrag ist nicht verpflichtend. Die Entscheidung kann jederzeit geändert werden.

Abfrage durch Ausweisbehörde
Meldeämter sollen Bürger auf die Möglichkeit des Eintrags in das Online-Register hinweisen, wenn sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Erklärung soll dann direkt vor Ort an entsprechenden Terminals möglich sein.

Aufklärung durch Hausärzte
Hausärzte sollen ihre Patienten alle zwei Jahre aktiv und ergebnissoffen zum Thema Organspende beraten und zur Eintragung in das Online-Register ermuntern.

Keine Widerspruchslösung
Der Gesetzentwurf zur „Doppelten Widerspruchslösung“ fand im Bundestag keine Mehrheit. Er sah vor, dass alle Bürger automatisch als Spender gelten, wenn sie nicht zuvor einer Organspende aktiv widersprochen haben oder ihre Angehörigen einen entsprechenden Willen glaubhaft bezeugen.

Hohe Spendenbereitschaft – wenig Spender
Grundsätzlich ist die Zustimmung zur Organspende in Deutschland hoch: 72 Prozent der Befragten sind einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge bereit, selbst zu spenden. Allerdings hat nur jeder dritte Deutsche einen Spenderausweis. 2019 wurden in Deutschland wieder etwas weniger Spender gemeldet als 2018. Über 9.000 Patienten warten hierzulande jedes Jahr auf ein Organ. In 2019 spendeten 932 Menschen nach ihrem Tod 2.995 Organe. Deutschland liegt mit 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner in Europa auf den hinteren Rängen. Inzwischen haben viele europäische Staaten die Widerspruchslösung eingeführt. Davon profitieren auch die Deutschen: Über die Organvergabestelle Eurotransplant erhält Deutschland mehr Organe als es zur Verfügung stellt.

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