Sozialwahl bei der SVLFG
Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen, die sogenannte Sozialwahl statt. Sie ist neben der Europawahl und der Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Es handelt sich um eine Listenwahl. Die nächste Sozialwahl findet 2023 statt.
Bei der SVLFG wählen die versicherten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte jeweils ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen/Vertreter für die Vertreterversammlung. Der ehrenamtliche Vorstand wird von jeder Gruppe der Vertreterversammlung gewählt.
Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen hat den Wahlkalender für die Wahlen zu den Vertreterversammlungen in der Renten- und Unfallversicherung und zu den Verwaltungsräten in der Krankenversicherung (Sozialwahlen 2023) veröffentlicht.
Wahlausschuss
Die vom Vorstand berufenen ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Wahlausschusses führen das Verfahren nach der Wahlordnung durch. Sie bereiten die Wahl vor, prüfen die Vorschlagslisten, entscheiden über deren Zulassung und stellen abschließend das Wahlergebnis fest.
Gruppe der versicherten Arbeitnehmer | Gruppe der Arbeitgeber | Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte | |
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Mitglied | Arnd Spahn | Heinrich-Wilhelm Tölle | Norbert Leben |
Stellvertretung | Volker Mayer | Dr. Volker Wolfram | Elisabeth Koch |
Mitglied | Maren Hilbert | Torsten Kasimir | Stefan Maier |
Stellvertretung | Joachim Schell | Björn Schöbel | Michael Trauth |
Die eingereichten Vorschlagslisten mit den Namen und dem Geburtsjahr der Bewerberinnen und Bewerber einschließlich der Niederschriften über das Aufstellungsverfahren werden nachstehend in der Reihenfolge des Eingangs veröffentlicht. Für die Gruppe der versicherten Arbeitnehmer und für die Gruppe der Arbeitgeber liegen jeweils eine Liste vor. In der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte wurden neun Vorschlagslisten zu-gelassen. Nur in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte findet eine Wahlhandlung statt.
In der Gruppe der versicherten Arbeitnehmer und auch in der Gruppe der Arbeitgeber sind nur so viele Bewerbungen vorhanden, wie Mitglieder der Vertreterversammlung zu wählen sind. Mit Ablauf des Wahltages am 31.05.2023 gelten die Vorgeschlagenen damit ohne Wahlhandlung als gewählt. Das vorläufige Wahlergebnis ist in den Bekanntmachungen veröffentlicht.
In der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte stellen sich neun Listen zur Wahl. Bevor Wahlunterlagen verschickt werden können, erhalten alle rund 1,5 Millionen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen sowie Unfallrentenbezieherinnen und -beziehern einen Fragebogen und Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises. Hierüber werden die Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte festgestellt. Die Rücksendung des Fragebogens ist Voraussetzung, um die Wahlunterlagen für die Briefwahl zu erhalten. Der Versand der Fragebögen erfolgt nach postalischen Leitregionen zeitlich versetzt im Februar und März.
Die Muster der Anschreiben und der Fragebögen können hier eingesehen werden.
- Musteranschreiben mit Hinweisen Gruppe SofA LUV-Rentner PDF, nicht barrierefrei, 178 KB
- Musterfragebogen und Antrag Gruppe SofA LUV-Rentner PDF, nicht barrierefrei, 122 KB
- Musteranschreiben mit Hinweisen Gruppe SofA PDF, nicht barrierefrei, 179 KB
- Musterfragebogen und Antrag Gruppe SofA PDF, nicht barrierefrei, 134 KB
Erklärfilm zur Sozialwahl 2023
Bei der Sozialwahl 2023 wird bei der SVLFG in der Gruppe "Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte" gewählt. In unserem Erklärfilm "Sozialwahl bei der SVLFG. So wähle ich richtig" zeigen wir Ihnen, wie die Wahlhandlung vonstatten geht.
Kontakt
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- Wahlausschuss der SVLFG
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0561 785-219020