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Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland

Für Reisen ins Ausland empfehlen wir den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Denn die gesetzlichen Krankenkassen, so auch wir als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), können generell keine umfassende finanzielle Absicherung bei Erkrankungen im Ausland bieten.

Das sollten Sie vor Reiseantritt beachten

Vergrößerung des Bildes für Strand mit Liegestühlen und Sonnenschirm. Auf zwei Liegestühlen liegen Personen..

Krankenrücktransport generell nicht abgedeckt

Ganz wichtig: Für alle Staaten - egal, ob mit oder ohne Sozialversicherungsabkommen - gilt, dass die Kosten für einen Krankenrücktransport in die Heimat von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden dürfen. 

Zusatzversicherung abschließen

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für die Reisedauer ist nicht nur in jedem Fall lohnenswert, sondern wird sogar dringend empfohlen. Eine private Auslandskrankenversicherung deckt regelmäßig die Mehrkosten, Eigenbeteiligungen oder Kosten für einen Rücktransport ab.

Private Anbieter und Beratung

Private Auslandskrankenversicherungen werden unter anderem von einigen Automobilclubs und fast allen Privatversicherungen angeboten. Sollte eine solche Versicherung wegen einer chronischen Krankheit (z. B. Dialyse, Bluter) oder wegen des Lebensalters nicht möglich sein, beraten wir Sie vor Reiseantritt über bestimmte Voraussetzungen für eine Kostenerstattung. 

Unter dem folgenden Link zur DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) finden Sie spezielle Informationen für Ihr Urlaubsland.

Ihr Schutz im Ausland

Wichtig - Brexit 

Änderungen ab 1.1.2021 für Großbritannien beachten 

Während vorübergehender Aufenthalte im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland gelten die bisherigen Regelungen für grenzüberschreitende Leistungen bei Krankheit nach dem zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossenen Handels- und Kooperationsabkommen über den 31.12.2020 grundsätzlich fort. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind von diesem Abkommen hingegen nicht mehr erfasst.

Dies bedeutet, dass Sie die medizinisch notwendigen Leistungen unserer Krankenkasse während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Vereinigten Königreich (z. B. aufgrund einer Urlaubsreise, eines Auslandssemesters, etc.) bei Bedarf nach wie vor mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) oder mit einer Provisorischen Ersatzbescheinigung (PEB) der LKK in Anspruch nehmen können. Weitere Informationen zur Leistungsinanspruchnahme können Sie auch dem Merkblatt „Urlaub im Vereinigten Königreich“ des GKV-Spitzenverbandes, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA), entnehmen, welches Sie unter dem folgenden Link abrufen können:
Link zum Thema Urlaub Vereinigtes Königreich

Da wir nicht alle Krankheitskosten (z. B. für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Deutschland), die während Ihres Aufenthaltes im Vereinigten Königreich anfallen können, übernehmen dürfen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.