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Informationen zur Grundrente

Das Grundrentengesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Wir informieren Sie hier zu den wichtigsten Fragen zum Thema Grundrente aus Sicht der Alterssicherung der Landwirte.

Vergrößerung des Bildes für Rentenbescheid, Geld und Miniaturnachbildung eines Menschen liegen auf einem Tisch.
Foto: Pixabay

Grundrente nicht in der Alterssicherung der Landwirte

Um besser zu verstehen, warum die Grundrente in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) nicht eingeführt wird, muss man kurz in die Historie der AdL blicken.

Die Alterssicherung der Landwirte als berufsständische Altersvorsorge für Selbständige in der Landwirtschaft, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige wurde 1957 eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt war eine Versorgung im Alter nur in Hofübergabeverträgen als sogenannte Altenteil-Leistung geregelt. Diese bestand überwiegend aus Sachleistungen, so dass es den Übergebern meist an Bargeld mangelte. Für den Landwirt als selbständigen Unternehmer stellt die Alterssicherung der Landwirte somit eine zusätzliche Säule für sein Auskommen im Alter dar. Sie war nie als alleinige Altersvorsorgemaßnahme gedacht. Dies ist auch der Unterschied zur den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), die im Alter das ausfallende Einkommen ersetzen sollen.

Einheitlicher Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

Unabhängig vom Verdienst zahlen in der Alterssicherung der Landwirte alle einen einheitlichen Beitrag. Einkommensschwache Versicherte können zudem einen Beitragszuschuss erhalten. Egal ob ein Beitragszuschuss beansprucht wird oder nicht, zählt bei einer späteren Rentenberechnung jeder Beitrag gleich. Bereits heute kommen auf einen Beitragszahler mehr als zwei Rentenempfänger. Insofern reichen die Beiträge zur Finanzierung der Renten nicht aus, so dass dieses Defizit in der AdL durch Steuermittel mitfinanziert wird. 

Die Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind im Wesentlichen Arbeitnehmer versichert. Der Beitrag richtet sich in der GRV nach dem erzielten Verdienst. Das heißt, je höher der Verdienst ist, desto höher sind auch die Beiträge. Dies wirkt sich auch auf die spätere Rente aus. Einkommensschwache Arbeitnehmer bekommen daher weniger Rente als einkommensstarke Arbeitnehmer, weil diese höhere Beiträge gezahlt haben. 

Häufig gestellte Fragen

Mit der Neuregelung im Grundrentengesetz erhalten Versicherte ab dem Jahr 2021 eine Grundrente, wenn sie mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten in der GRV zurückgelegt, aber nur eine geringe Rente erhalten, weil sie zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsentgelt erzielt haben.

Einfach gesagt: Wer auf Grund einer Beschäftigung wenig verdient hat und deshalb nur eine geringe Rente zu erwarten hat, wird seit dem 1. Januar 2021 finanziell bei der Rente aus der GRV unterstützt.

Weitere Informationen zur Grundrente

Informationen zur Grundrenten finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder bei der Deutschen Rentenversicherung.