Pflegesachleistung und Kombinationsleistung
Wenn Sie bei Ihrer Pflege zu Hause professionelle Hilfe benötigen, können Sie einen ambulanten Pflegedienst (z.B. Sozialstation oder privaten Pflegedienst) ganz oder teilweise mit Ihrer Pflege betrauen. Ihre Landwirtschaftliche Pflegekasse zahlt dann direkt den Pflegedienst und Sie erhalten gegebenenfalls ein anteiliges Pflegegeld.
Erbringt ein Pflegedienst Leistungen, nennt man dies Pflegesachleistung. Anspruch auf diese Pflegesachleistung haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.
Welche Leistungen kann der Pflegedienst übernehmen?
Im Rahmen der Pflegesachleistung kann der Pflegedienst körperbezogene Pflegemaßnahmen (wie z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilisation) und pflegerische Betreuung erbringen sowie bei der Haushaltsführung (wie z. B. Einkaufen, Reinigung der Wohnung und Kochen) unterstützen.
Wir tragen die monatlichen Kosten bis zu den in der Tabelle genannten Höchstbeträgen. Sie können die Leistungen nach Ihren persönlichen Bedürfnissen zusammenstellen. Der Pflegedienst rechnet die bei Ihrer Pflege entstandenen Kosten direkt mit uns ab.
Wie hoch ist die monatliche Sachleistung? Die Höhe der Sachleistung richtet sich nach Ihrem Pflegegrad und staffelt sich wie folgt:
Pflegegrad | monatlich bis zu |
---|---|
Pflegegrad 2 | 724 EUR |
Pflegegrad 3 | 1.363 EUR |
Pflegegrad 4 | 1.693 EUR |
Pflegegrad 5 | 2.095 EUR |
Was ist Kombinationsleistung?
Selbstverständlich können Sie die Pflegesachleistung auch mit dem Pflegegeld kombinieren, dann spricht man von Kombinationsleistung.
Diese bietet sich immer dann an, wenn Ihre Pflege überwiegend durch Angehörige erbracht wird, diese aber nicht die gesamte Pflege leisten können. Sofern ein Teil der erforderlichen Pflege von einem Pflegedienst erbracht wird und der in der Tabelle für Ihren Pflegegrad genannte Sachleistungshöchstbetrag durch die Rechnung des Pflegedienstes nicht ausgeschöpft wird, zahlen wir Ihnen ein anteiliges Pflegegeld.
Wie berechnet sich das Pflegegeld bei Kombinationsleistung?
Wenn zum Beispiel ein Pflegebedürftiger des Pflegegrades 3 in einem Monat Pflegesachleistungen in Höhe von 477,05 Euro (35% des Sachleistungshöchstanspruches von 1363,00 Euro) in Anspruch nimmt, können wir für diesen Monat ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 354,25 Euro (es stehen noch 65% vom Pflegegeld in Höhe von 545,00 Euro zu) zahlen.
Das anteilige Pflegegeld bei Kombinationsleistung kann immer erst nach Eingang der Rechnung des Pflegedienstes ermittelt und ausgezahlt werden.
Noch Fragen?
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- Servicetelefon der Pflegekasse
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Montag bis Donnerstag, von 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr