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Pflegesachleistung und Kombinationsleistung

Wenn Sie bei Ihrer Pflege zu Hause  professionelle Hilfe benötigen, können Sie einen ambulanten Pflegedienst (z.B. Sozialstation oder privaten Pflegedienst) ganz oder teilweise mit Ihrer Pflege betrauen. Ihre Landwirtschaftliche Pflegekasse zahlt dann direkt den Pflegedienst und Sie erhalten gegebenenfalls ein anteiliges Pflegegeld.

Erbringt ein Pflegedienst Leistungen, nennt man dies Pflegesachleistung. Anspruch auf diese Pflegesachleistung haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.

Welche Leistungen kann der Pflegedienst übernehmen?

Vergrößerung des Bildes für Pflegekraft mit Seniorin beim Essen.

Im Rahmen der Pflegesachleistung kann der Pflegedienst körperbezogene Pflegemaßnahmen (wie z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilisation) und pflegerische Betreuung erbringen sowie bei der Haushaltsführung (wie z. B. Einkaufen, Reinigung der Wohnung und Kochen) unterstützen.

Wir tragen die monatlichen Kosten bis zu den in der Tabelle genannten Höchstbeträgen. Sie können die Leistungen nach Ihren persönlichen Bedürfnissen zusammenstellen. Der Pflegedienst rechnet die bei Ihrer Pflege entstandenen Kosten direkt mit uns ab.

Wie hoch ist die monatliche Sachleistung? Gültig ab 01.01.2024: Die Höhe der Sachleistung richtet sich nach Ihrem PflegegradLe und staffelt sich wie folgt:

Wie hoch ist die monatliche Sachleistung?Gültig ab 01.01.2024: Die Höhe der Sachleistung richtet sich nach Ihrem PflegegradLe und staffelt sich wie folgt:
Pflegegradmonatlich bis zu
Pflegegrad 2761 EUR
Pflegegrad 31.432 EUR
Pflegegrad 41.778 EUR
Pflegegrad 52.200 EUR

Was ist  Kombinations­leistung?

Selbstverständlich können Sie die Pflegesachleistung auch mit dem Pflegegeld kombinieren, dann spricht man von Kombinationsleistung.

Diese bietet sich immer dann an, wenn Ihre Pflege überwiegend durch Angehörige erbracht wird, diese aber nicht die gesamte Pflege leisten können. Sofern ein Teil der erforderlichen Pflege von einem Pflegedienst erbracht wird und der in der Tabelle für Ihren Pflegegrad genannte Sachleistungshöchstbetrag durch die Rechnung des Pflegedienstes nicht ausgeschöpft wird, zahlen wir Ihnen ein anteiliges Pflegegeld. 

Wie berechnet sich das Pflegegeld bei Kombinations­leistung?

Wenn zum Beispiel ein Pflegebedürftiger des Pflegegrades 3 in einem Monat Pflegesachleistungen in Höhe von 501,20 Euro (35% des Sachleistungshöchstanspruches von 1.432,00 Euro) in Anspruch nimmt, können wir für diesen Monat ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 372,45 Euro (es stehen noch 65% vom Pflegegeld in Höhe von 573,00 Euro zu) zahlen.

Das anteilige Pflegegeld bei Kombinationsleistung kann immer erst nach Eingang der Rechnung des Pflegedienstes ermittelt und ausgezahlt werden.

Antrag stellen

Antrag online einreichen - sicher und schnell über das Portal "Meine SVLFG"

Den Antrag auf Kombinationsleistung können Sie schnell und sicher über unser Versichertenportal „Meine SVLFG“ einreichen. Falls Sie noch nicht registriert sind, fordern Sie die Zugangsdaten noch heute hier an.

Noch Fragen?