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Flotte Flitzer auf der Straße und im Betrieb

18.10.2019

Schnell, klein, praktisch – Elektrokleinstfahrzeuge, wie zum Beispiel Elektro-Roller, bieten auch in der Landwirtschaft sowie im Garten- und Landschaftsbau eine Menge Vorteile, wenn es darum geht, kurze Strecken zurückzulegen. Für eine unfallfreie Fahrt müssen jedoch mögliche Risiken bedacht und verbindliche Vorschriften zur Unfallhütung beachtet werden.


Für Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr gilt die Straßenverkehrsordnung. Diese regelt unter anderem, dass die handlichen E-Roller nur für eine Person zugelassen sind und nicht schneller als 20 km/h fahren dürfen. Sie müssen außerdem versichert werden und verkehrssicher sein. Das heißt, Licht, Bremsen sowie Warnklingel müssen funktionstüchtig sein und Anhänger dürfen nicht gezogen werden. Wer einen E-Roller fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Es gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für das Führen anderer Fahrzeuge. Zugelassen sind die Flitzer auf Radwegen und Fahrradstraßen, der Gehsteig ist tabu. Fehlen spezielle Wege für Fahrräder, bleibt nur die Straße. Genau dort wird es besonders gefährlich. Deshalb sollten Fahrer zur eigenen Sicherheit alle Regeln beherzigen, die auch fürs Fahrradfahren gelten: Hintereinander fahren mit genügend Abstand zum Vordermann, Richtungswechsel rechtzeitig anzeigen, Helm sowie Kleidung in auffälligen Farben und mit Reflektor-Streifen tragen. Nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

Elektrokleinstfahrzeuge im Betrieb

Auf dem Betriebsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung immer dann, wenn dies öffentlich zugänglich ist. Das Gleiche gilt für Wirtschaftswege. Zusätzlich sind Unternehmer verantwortlich für die Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb. Das heißt, wenn Elektrokleinstfahrzeuge betrieblich eingesetzt werden, müssen insbesondere Arbeitgeber dies bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Sie müssen die möglichen Risiken kennen, einschätzen und alle Personen, die damit fahren sollen, vorher unterweisen.

Rücksicht nehmen und vorausschauend fahren

Genau wie im öffentlichen Raum ist es auch im Betrieb wichtig, aufeinander Rücksicht zu nehmen und vorausschauend zu fahren. Elektroroller sind nicht nur schnell, sondern auch sehr leise. Der Fahrer muss sich deshalb frühzeitig bemerkbar machen. Fußgänger, vor allem Senioren, müssen genug Zeit haben, ohne Eile ausweichen zu können. Manche Tiere, zum Beispiel Pferde, erschrecken leicht, wenn unvermittelt ein Fahrzeug auftaucht. Springen sie plötzlich weg oder reißen sie sich los, kann dies eine gefährliche Kettenreaktion auslösen, an deren Ende es zu einem Unfall kommen kann. Besonders gefährdet sind E-Roller-Fahrer, wenn sie sich in der Nähe von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Gespannen oder Maschinen bewegen. Leicht werden sie übersehen. Auch hier ist es für den Fahrer wichtig, rechtzeitig auf sich aufmerksam zu machen.

Stichwort Fahrpraxis

Das Fahren mit E-Rollern will gelernt sein. Gerade jugendliche Fahranfänger, die noch keinen Führerschein haben, sind in brenzligen Situationen schnell überfordert. Schwierig wird es zum Beispiel, wenn sie auf Fahrbahnen mit Unebenheiten oder mit schadhaften Stellen unterwegs sind. Die kleinen Räder fahren sich schnell fest. Wer keine Routine hat, stürzt dann leicht. Ein paar Übungsstunden auf einem abgesperrten Gelände, am besten zusammen mit einem Fahrlehrer oder erfahrenen Fahrer, können helfen, Praxis zu bekommen und die erste Unsicherheit nehmen.

Fahrsicherheitstraining nutzen

Das Unfallaufkommen mit Elektrokleinstfahrzeugen in der „Grünen Branche“ ist derzeit gering. Viel unfallträchtiger sind Fahrfehler mit Schleppern, Gespannen oder selbstfahrenden Maschinen. Fahrer, die an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen haben, bestätigen, dass ihnen die Kurse geholfen haben, in gefährlichen Fahrsituationen richtig zu reagieren und so Unfälle zu vermeiden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist vom Nutzen der Fahrsicherheitskurse überzeugt. Versicherte, die an einem Fahrsicherheitskurs für PKW, Transporter, Motorräder, LKW, Baumaschinen oder Traktoren teilnehmen, können einmal pro Jahr einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Euro bei der SVLFG beantragen. Voraussetzung ist, dass der Kurs den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates entspricht. Informationen gibt es online unter: www.svlfg.de/fahrsicherheitstraining.