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Gesundheitsgefahren durch Nagetiere

14.02.2024

Vergrößerung des Bildes für Nahaufnahme einer Rötelmaus.
Rötelmaus

Bei Tätigkeiten in der Grünen Branche können Personen in Kontakt mit Nagetieren und deren Ausscheidungen kommen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt in diesem Zusammenhang vor gesundheitlichen Auswirkungen einer Infektion mit Hantaviren und zählt Schutzmaßnahmen auf.


In Deutschland können vor allem Rötelmäuse und Brandmäuse Hantaviren auf Menschen übertragen. Aber auch Wanderratten können infiziert sein. Hantaviren verursachen beim Menschen in Abhängigkeit vom Virustyp verschiedenartige Krankheitsbilder, die zum Teil einen schweren Verlauf haben, bis hin zu Nierenfunktionsstörungen*. Eine Infektion kann über Kontakt mit den Ausscheidungen (Kot, Urin, Blut oder Speichel) infizierter Mäuse oder Ratten erfolgen. Der Erreger wird über das Einatmen von kontaminiertem Staub, über Schmierinfektion, über den Kontakt von verletzter Haut mit kontaminiertem Material sowie durch Tierbisse übertragen.

So erlitt im Februar vergangenen Jahres ein Forstwirt beim Reinigen einer Waldhütte eine Hantavirus-Infektion, nachdem er Staub eingeatmet hatte, der Partikel von Ausscheidungen von Mäusen enthielt. Der Versicherte erkrankte an hämorrhagischem Fieber, einer mit Blutungen einhergehenden, fieberhaften Infektionskrankheit.

Eine Übertragung von Mensch zu Mensch sowie eine Infektion des Menschen über Haustiere oder über Vektoren, wie beispielsweise Mücken oder Zecken, wurde bisher nicht nachgewiesen.

Vergrößerung des Bildes für Eine Peron mit Einweghandschuhen desinfiziert mit einer Spühflasche eine Schlagfalle für Mäuse..
Desinfizieren einer Schlagfalle

Welche Tätigkeiten sind risikobehaftet?

In allen grünen Berufen gibt es Tätigkeiten, bei denen mit Mäusen oder Ratten gerechnet werden muss. Ein besonders hohes Ansteckungsrisiko besteht bei Reinigungs- und Aufräumarbeiten in Waldhütten, bei der Nagetierbekämpfung, zum Beispiel beim Umgang mit Mausefallen sowie beim Umschichten von Holzstapeln. Aber auch bei Reinigungsarbeiten in landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Gebäuden können Personen mit Mäusen oder Ratten oder ihren Ausscheidungen in Kontakt kommen. Nagetiere halten sich beispielsweise in Scheunen, Schuppen, Kellern und Garagen auf. Im kommunalen Bereich müssen die Beschäftigten bei Grünpflegearbeiten, insbesondere im Bereich von Sträuchern und Hecken, mit Mäusen oder Ratten rechnen. Nagetiere und ihre Ausscheidungen finden sich darüber hinaus in Kompostier- sowie in abwassertechnischen Anlagen. Dazu zählen insbesondere Straßenabläufe, die das Niederschlagswasser in die Kanalisation ableiten.

Vergrößerung des Bildes für Mann in Persönlicher Schutzausrüstung und Maske entfernt mit Handfeger Mäusekot von einem Regal.
Entfernen von Mäusekot

Schutzmaßnahmen

Hantaviren können in der Umwelt mehrere Wochen überdauern**. Wirkungsvollen Schutzmaßnahmen kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Deshalb muss eine entspre-chende Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

Zu den Schutzmaßnahmen gehören insbesondere:

  • die Unterweisung mit Musterbetriebsanweisung,
  • das Minimieren von Staubentwicklung bei der Arbeit sowie
  • das Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) bei Tätigkeiten mit besonderem Ansteckungsrisiko. Zur empfohlenen PSA gehören
    • körperbedeckende Arbeitskleidung mit Kopfbedeckung oder Chemikalienschutzan-zug (zum Beispiel Einweg-Overall Chemikalienschutz – Typ 4B),
    • Schutzhandschuhe,
    • Augenschutz und
    • partikelfiltrierender Atemschutz – FFP2 mit Ausatemventil.

Was tun bei Krankheitssymptomen?

Ein großer Teil der Infektionen verläuft ohne Symptome. Im Falle einer Infektion können nach zwei bis vier Wochen grippeähnliche Krankheitssymptome auftreten. Dazu gehören beispielsweise plötzliches hohes Fieber, Schüttelfrost und Kopfschmerzen.

Wer diese Krankheitssymptome bemerkt, sollte dringend einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen und auf den Kontakt mit Nagetieren, deren Ausscheidungen beziehungsweise mit kontaminierten Materialien hinweisen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei einer Infektionsgefährdung durch Hantaviren sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Vorsorge (Angebotsvorsorge) anzubieten.

Betriebs-anweisung

Musterbetriebsanweisung anpassen

Arbeitgeberbetriebe müssen sicherstellen, dass die Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Die Betriebsanweisung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.

Die SVLFG unterstützt versicherte Unternehmen mit der kostenlosen Musterbetriebsanweisung „Hantavirus“. Je nach Gefährdungsbeurteilung ist diese den tatsächlichen Betriebsverhältnissen anzupassen und bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren. Zu finden ist die Musterbetriebsanweisung auf der Homepage der SVLFG unter:

Quellen

* RKI-Ratgeber für Ärzte 2011: Hantaviren, Epidemiologisches Bulletin 24, Seiten 217 – 221.

** RKI 2019: Informationen zur Vermeidung von Hantavirus-Infektionen