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Baustellen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus - So verringern Sie das Infektionsrisiko

Auf Baustellen arbeiten häufig viele Beschäftigte unterschiedlicher Unternehmen und Gewerke eng zusammen. Das birgt ein erhöhtes Risiko, auch für die gegenseitige Ansteckung mit dem Coronavirus

Allgemeine Verhaltensregeln

Vergrößerung des Bildes für Plakat mit allgemeinen Corona Schutzmaßnahmen.

Folgende Hygienemaßnahmen sind einzuhalten:

  • Mindestabstand von 1,5 m (besser 2 m) zu anderen Personen halten
  • Regelmäßiges, häufiges und sorgfältiges Händewaschen (mindestens 20 Sekunden mit Seife bis zum Handgelenk)
  • Hände-Desinfektionsmittel benutzen, wenn keine Möglichkeit zum Waschen der Hände besteht. Geeignete Mittel enthält z. B. die Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) der geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel
  • Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten
  • Händeschütteln und Körperkontakt vermeiden
  • Besprechungen von Angesicht zu Angesicht meiden - Telefonkonferenzen bevorzugen
  • Bei Husten und Fieber zuhause bleiben
  • Kontaminierte Kontaktflächen im Betrieb gründlich reinigen, ggf. desinfizieren
  • Geschlossene Räume regelmäßig lüften
Diese Regeln finden Sie auch in der Muster-Betriebsanweisung „Coronavirus SARS-CoV-2 - Risikogruppe 3“ der SVLFG. Im untenstehenen Link gelangen Sie zur Musterbetriebsanweisung in Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Englisch und Ungarisch.

Zudem stehen Ihnen hier das Plakat "Allgemeine Schutzmaßnahmen" in verschiedenen Sprachen zum Download zur Verfügung, sowie das Informationsblatt für Unternehmer zum Thema "Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos mit dem Coronavirus bei Baustellen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus".

Gefährdungs­beurteilung

Auf Baustellen arbeiten häufig viele Beschäftigte unterschiedlicher Unternehmen und Gewerke eng zusammen. Das birgt ein erhöhtes Risiko, auch für die gegenseitige Ansteckung mit dem Coronavirus. Sowohl Bauherren als auch Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die entsprechenden Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz für Beschäftigte auf Baustellen auch für Corona daraus abzuleiten. Informieren Sie sich bereits vor Beginn Ihrer Tätigkeiten beim Bauherrn bzw. beim Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator über die speziellen Schutzmaßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos mit dem Coronavirus auf der betreffenden Baustelle. 

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden die bisherigen Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich des Infektionsrisikos mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) überarbeitet und zusätzliche geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet.

Hinweise zur Arbeits­organisation

  • Organisieren Sie den Arbeitsablauf bzw. die Arbeitsaufgaben auf den Baustellen so, dass der Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Dies kann beispielsweise durch weit auseinanderliegende Arbeitsbereiche, durch zeitlich versetzte Nutzung gemeinsam zu nutzender Einrichtungen oder Maschineneinsatz (Fahrerkabine) erfolgen. Zusätzlich ist bei gemeinsamem Arbeiten und beim Transport von und zur Baustelle das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) und von Handschuhen zu empfehlen.

  • Versuchen Sie, wo immer möglich, eine enge, direkte Zusammenarbeit von Beschäftigten zu vermeiden. Bilden Sie feste Teams.*

  • Verringern Sie unnötige Kontaktmöglichkeiten und senken Sie damit das Infektionsrisiko, indem der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende der einzelnen Teams zeitversetzt stattfinden.

  • Prüfen Sie eine weitere Reduzierung von Kontaktmöglichkeiten durch zeitlich versetzte Arbeit bzw. Schichtarbeit.

  • Vermeiden Sie, soweit möglich, Arbeiten in Innenräumen.

  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten vorzugsweise den Individualverkehr für den Weg zur Baustelle nutzen (Privat- oder Firmen-Pkw, Fahrrad, zu Fuß usw.).

  • Fordern Sie Ihre Beschäftigten auf, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soweit wie möglich zu vermeiden oder gegebenenfalls bei der Nutzung des ÖPNV auf Tages-Randzeiten auszuweichen.

  • Keine Sammelfahrten mit Firmenfahrzeugen.*
    Falls gemeinsame Fahrten kleiner Teams unumgänglich sind, bitte für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und von Hand-schuhen sorgen. Auf den Mindestabstand von 1,5 m ist zu achten.

  • Versuchen Sie, direkte Kunden- und Lieferantenkontakte zu reduzieren und/oder Kundenkontakte und Bauberatungen im Freien (mit Einhalten der Abstandsregeln) oder per elektronischer Kommunikation (Telefon, E-Mail, Telefon- oder Videokonferenzen usw.) durchzuführen.

  • Lassen sich Vorort-Besprechungen nicht vermeiden, prüfen Sie bitte,
    ob sich dort Erkrankte oder infektionsverdächtige Personen befinden könnten bzw. ob beteiligte Personen unter Quarantäne stehen und
    ob eine Möglichkeit zum Händewaschen unter fließendem Wasser vorhanden ist.

  • Bestehen Sie auch bei Kundenkontakten auf die Einhaltung der notwendigen Hygieneregeln (Abstandsregel, gründliches Händewaschen nach dem Kundenkontakt usw.).

AUFLAGEN DER BUNDESLÄNDER BEACHTEN!

Die Festlegung von Auflagen und Regeln für den Pandemiefall ist Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, zusätzlich zu diesen Informationen, die Auflagen der einzelnen Bundesländer zu prüfen und zu beachten.

Hinweise zu Arbeitsstätten und zur Hygiene auf Baustellen

  • Stellen Sie Sanitärräume im Sinne der Arbeitsstättenregel ASR A 4.1 zur Verfügung. Diese müssen über eine ausreichende Anzahl an Handwaschgelegenheiten mit fließendem Wasser, Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtüchern verfügen. Sehen Sie weitere Handwaschgelegenheiten/Desinfektionsmittel in der Nähe der Arbeitsplätze vor.

  • Sorgen Sie für die Bereitstellung von mobilen, an die Abwasserentsorgung angeschlossenen Toilettenkabinen mit Handwaschgelegenheit und Desinfektionsmittel.

  • Lassen Sie Sanitärräume und Handwaschgelegenheiten täglich gründlich reinigen.

  • Prüfen Sie, ob die Pausen bei guter Witterung im Freien stattfinden können.

  • Stellen Sie sicher, dass Pausenräume oder Pausenbereiche über leicht zu reinigende Oberflächen verfügen, die sich desinfizieren lassen.

  • Lassen Sie die Pausenräume bzw. -bereiche zwischen den einzelnen Nutzungen lüften und mindestens täglich reinigen. Ein Reinigungsplan ist zu erstellen und täglich zu dokumentieren.

  • Organisieren Sie bei Nutzung von Pauseneinrichtungen durch mehrere Teams ebenfalls Maßnahmen zur Kontaktminderung, beispielsweise durch unterschiedliche Pausenzeiten für die einzelnen Teams und zusätzlichen zeitlichen Abstand zwischen den Teampausenzeiten.

  • Reduzieren Sie die Anzahl der Personen in den Pausenräumen, so dass die notwendigen Sicherheitsabstände von 1,5 m auch in den Pausenräumen eingehalten werden können.

  • Stellen Sie an geeigneter Stelle Informationsmaterialien für Ihre Beschäftigten zur Verfügung. Hängen Sie beispielsweise die Poster aus, auf die in der Anlage verwiesen wird.

  • Stellen Sie Hände-Desinfektionsmittel bereit und fordern Sie Ihre Beschäftigten auf, diese zu benutzen, wenn keine Möglichkeit zum Waschen der Hände besteht. Geeignete Mittel enthält z. B. die Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) der geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel (www.rki.de).

Wichtige Hinweise

Maßnahmen bei Erkrankung 

  • Informieren Sie Ihre Beschäftigten über die notwendigen Maßnahmen bei Erkrankung oder Infektionsverdacht. Alle Beschäftigten sollten wissen, wann sie
    • bei welchen Symptomen einen Arzt kontaktieren müssen,
    • eventuell selbst als infektionsverdächtig gelten könnten und sich beim Arbeitgeber melden müssen, um zum Schutz anderer Beschäftigter Maßnahmen abzustimmen.

  • Sorgen Sie dafür, dass Beschäftigte, die Atemwegssymptome zeigen, der Arbeit fernbleiben.

  • Erfassen Sie die Beschäftigten, welche die Baustelle betreten und verlassen (Zugangs- bzw. Anwesenheitskontrollen). Stellen Sie gleichzeitig deren Erreichbarkeit über geeignete Kontaktdaten sicher, um in einem Verdachtsfall entsprechende Quarantäneauflagen organisieren zu können.

Persönliche Schutzausrüstung auf Baustellen

Von den Experten wird derzeit das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. von speziellen Atemschutzmasken nur bei direktem Kontakt mit erkrankten oder infektionsverdächtigen Personen als sinnvoll erachtet und empfohlen. Das Verwenden von zusätzlicher spezieller persönlicher Schutzausrüstung auf Baustellen durch das Auftreten des Coronavirus ist daher nicht erforderlich. Allerdings müssen zusätzliche Atemwegsbelastungen durch Arbeiten mit hoher

Staubentwicklung oder mit atemwegsbelastenden Gefahrstoffen durch technische und organisatorische Maßnahmen minimiert werden. Sollte bei solchen Arbeiten gemäß der baustellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung die Verwendung eines geeigneten Atemschutzes erforderlich sein, ist dieser konsequent zu verwenden, um besonders jetzt vor zusätzlichen Atemwegsbelastungen zu schützen.

Stand: 03.06.2020