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Ärztliche Behandlung und Medikationsplan

Sie haben freie Auswahl unter den Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können Sie den Arzt Ihres Vertrauens aufsuchen. 

Wir übernehmen die Kosten Ihrer ärztlichen Behandlung, die ohne zeitliche Begrenzung und auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand erfolgt. Die Behandlung umfasst dabei alle vertragsärztlichen Tätigkeiten, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig sind. 

MEDIKATIONSPLAN FÜR IHRE SICHERHEIT

Sie haben Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn Sie mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – vorgesehen sein.

Medikationsplan

Gesundheit von A - Z

Im Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherungen stellt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gesicherte Informationen zu Krankheiten und Präventionsthemen zur Verfügung.

Das IQWIG ist eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung und verfolgt das Ziel, evidenzbasierte Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu unterstützen. Aufträge darf das IQWIG ausschließlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und vom Bundesministerium für Gesundheit annehmen. Es ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und entscheidet zum Beispiel darüber, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Krankenkassenverbände wirken hier über den Unterausschuss Methodenbewertung beim G-BA und die Referentenrunde Methodenbewertung beim GKV-SV bei den Entscheidungsprozessen mit. Das IQWIG akzeptiert keine Sponsoring- oder Werbeverträge; es hat die Aufgabe der Öffentlichkeit unabhängige evidenzbasierte medizinische Informationen allgemeinverständlich zur Verfügung zu stellen.