Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.

Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.

Neu für Kunden des sicherheitstechnischen Dienstes: die Pauschalabrechnung 

Der Sicherheitstechnische Dienst der SVLFG ist für Sie als überbetrieblicher Dienstleister in allen Bereichen der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes tätig.

Er berät und unterstützt Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Planung und Umsetzung technischer, organisatorischer und persönlicher Arbeitsschutzmaßnahmen.

Warum wird eine Pauschalabrechnung eingeführt?

Nach der VSG 1. 2 Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung werden die Einsatzstunden für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit berechnet. Grundlage für diese Stunden sind die Anzahl der Mitarbeitenden und der Einsatz in den verschiedenen Bereichen im Betrieb. Diese Bereiche werden in drei Betreuungsgruppen eingeteilt.

In der VSG 1.2 sowie im Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) sind die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt. Diese Aufgaben sind für alle versicherten Unternehmen der verschiedenen Branchen grundsätzlich gleich.

Sie können langfristig kalkulieren

Die Einführung der Pauschalabrechnung hat für den Sicherheitstechnischen Dienst der SVLFG den Vorteil, dass wir unser Personal langfristig für unsere Vertragspartner einplanen, um den bestmöglichsten Service für den Gesundheits- und Arbeitsschutz anbieten zu können.

Wie kann ich meine Pauschalabrechnung prüfen?

Im Formular Berechnungstabelle Einsatzzeiten der Fachkräfte nach VSG 1.2 können Sie die notwendige sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Grundbetreuung feststellen. Bitte beachten Sie, dass wir keine arbeitsmedizinische Betreuung anbieten.

Kunden­information

Vergrößerung des Bildes für Laptop zeigt am Bildschirm einen Dozenten an einer Tafel.

Videokonferenzen zum Thema Pauschalabrechnung

Von September bis Dezember finden immer montags von 11:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 12:00 Uhr bis 12:45 Uhr sowie mittwochs von 16:00 Uhr bis 16:45 und 17:00 bis 17:45 Uhr Videokonferenzen zum Thema Pauschalabrechnung statt.

Termine

Sind Sie interessiert? Dann folgen Sie am angegebenen Termin dem Link! Die Zugänge zu den digitalen Vorträgen sind offen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

Montag-Termine

Mittwoch-Termine

Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

In der Phase der Umstellung der Verträge (mit Versand der Schreiben) werden wir eine Hotline einrichten.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit anzurufen.