Neu für Kunden des sicherheitstechnischen Dienstes: die Pauschalabrechnung
Der Sicherheitstechnische Dienst der SVLFG ist für Sie als überbetrieblicher Dienstleister in allen Bereichen der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes tätig.
Er berät und unterstützt Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Planung und Umsetzung technischer, organisatorischer und persönlicher Arbeitsschutzmaßnahmen.
Warum wird eine Pauschalabrechnung eingeführt?
Nach der VSG 1. 2 Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung werden die Einsatzstunden für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit berechnet. Grundlage für diese Stunden sind die Anzahl der Mitarbeitenden und der Einsatz in den verschiedenen Bereichen im Betrieb. Diese Bereiche werden in drei Betreuungsgruppen eingeteilt.
In der VSG 1.2 sowie im Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) sind die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt. Diese Aufgaben sind für alle versicherten Unternehmen der verschiedenen Branchen grundsätzlich gleich.
Sie können langfristig kalkulieren
Die Einführung der Pauschalabrechnung hat für den Sicherheitstechnischen Dienst der SVLFG den Vorteil, dass wir unser Personal langfristig für unsere Vertragspartner einplanen, um den bestmöglichsten Service für den Gesundheits- und Arbeitsschutz anbieten zu können.
Wie kann ich meine Pauschalabrechnung prüfen?
Im Formular Berechnungstabelle Einsatzzeiten der Fachkräfte nach VSG 1.2 können Sie die notwendige sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Grundbetreuung feststellen. Bitte beachten Sie, dass wir keine arbeitsmedizinische Betreuung anbieten.