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Arbeitssicherheit auf dem Friedhof - Grabmale standsicher machen

Kassel 11.04.2019

Durch umstürzende Grabmale sind Friedhofsmitarbeiter und -besucher schon schwer verletzt oder sogar getötet worden. Deshalb werden alljährlich nach der Frostperiode die Grabmale auf den Friedhöfen auf ihre Standsicherheit überprüft. 

Die entsprechende Unfallverhütungsvorschrift (VSG 4.7) fordert, Grabmale standsicher aufzustellen und sie jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen. Wie dies im Detail durchzuführen ist, kann in der „Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen“ (TA Grabmal) nachgelesen werden. Diese anerkannte Regel der Baukunst hat sich über Jahre bewährt.

Die TA Grabmal wurde am 1. Februar 2019 aktualisiert. Sie regelt nun ausschließlich die technischen Vorgaben zum Aufstellen von Grabmalen. Für die jährliche Standsicherheitskontrolle wird im Anhang die Anleitung des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands e.V. aufgeführt. Übersichtlich und informativ wird hier der Prüfablauf beschrieben. Nach Ansicht der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bieten diese allgemein anerkannten Regeln auch eine große Rechtssicherheit, zum Beispiel mit der vorgeschriebenen Abnahmeprüfung durch einen Steinmetz und durch die Standsicherheitsprüfung mit einer Prüflast.

Für Verwirrung sorgt in diesem Zusammenhang die BIV-Richtlinie „Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ des Bundesinnungsverband des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Darin wird seit der Neuauflage zum 1. Oktober 2017 unter anderem wiederum gänzlich auf eine Abnahmeprüfung des Grabmales nach dessen Errichtung verzichtet und für die regelmäßige Standsicherheitsprüfung der Grabmale im „Regelfall“ lediglich eine Sichtprüfung verlangt. Dabei bleibt aber offen, was der Regelfall und was der Ausnahmefall ist. Die Begründung für dieses Vorgehen wird gleich mitgeliefert: „…da jede Prüflastprüfung zu einer Lockerung des Grabsteins führen kann.“ In der vorhergehenden Fassung war noch die Prüfung mit einer Prüflast von 300 bzw. 500 N vorgesehen. Auch in der TA Grabmal ist seit vielen Jahren erfolgreich die Prüflast bei Überprüfung der Standsicherheit verankert.

Der Schutz vor Verletzungen durch umstürzende Grabmale ist das Maß der Dinge. Und demnach müssen Grabmale nicht nur dauerhaft standsicher errichtet werden, ihre Standsicherheit ist regelmäßig zu überprüfen, um folgenschweren Unfällen präventiv zu vermeiden. In Bezug auf die BIV-Richtlinie kann bezweifelt werden, dass dieses Ziel in jedem Fall erreicht wird.

 Jörg Schwarz

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

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