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Kontrolliert fällen und weg vom Baum 

24.09.2020


SVFLG wertete Unfälle bei Baumfällung aus

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) untersuchte in einer Sondererhebung die durch Baumfällungen verursachten Unfälle und kam zum Ergebnis, dass hierbei die Kontrolle während der Fällung und der Abstand zum fallenden Baum entscheidend sind.


Sondererhebungen zum Unfallgeschehen dienen dem Zweck, ausgesuchte Fragestellungen zum Unfallhergang und zu den Rahmenbedingungen näher zu beleuchten. Bei Fällarbeiten mit der Motorsäge ereignen sich über zwei Drittel der tödlichen Unfälle im forstlichen Versichertenkreis der SVLFG. Ein Jahr lang, von August 2018 bis August 2019, wurden daher die Forstunfälle gezielt untersucht, um so Informationen zur bestehenden und zur zukünftigen Präventionsarbeit zu bekommen..

Hohes Unfallpotential in Süddeutschland

Die 459 Unfälle wurden mittels Fragebogen von den Präventionsmitarbeitern der SVLFG im Zuge ihrer Unfallermittlungen erfasst. Dabei zeigte sich eine Übereinstimmung mit dem bisher bekannten Unfallgeschehen und -aufkommen bei motormanuellen Fällarbeiten – sowohl in den einzelnen Versichertengruppen als auch im jeweiligen Bundesland. Rund drei Viertel der Unfälle wurden in Bayern (48 Prozent), Baden-Württemberg (23 Prozent) und Nordrhein-Westfahlen (8 Prozent) verzeichnet. Dies spiegelt auch die Besitz- und Betriebsstruktur in Deutschland wider.

Die Sondererhebung umfasste Unternehmen der Landwirtschaft mit Wald (36 Prozent), Privatwälder ohne Landwirtschaft (33 Prozent), Kommunalwälder (20 Prozent) und forsttechnische Dienstleister (10 Prozent). Die Unfälle erlitten größtenteils die Unternehmer mit Waldbesitz (38 Prozent) und mitarbeitende Familienangehörige (21 Prozent). 30 Prozent der Unfälle betrafen Beschäftigte von Kommunen, forsttechnischen Dienstleistern sowie anderen versicherten Forstbetrieben. Diese Zahlen bestätigen einmal mehr das hohe Unfallgeschehen im Kleinprivatwald.



Fortschritt bei Schutzausrüstung und Werkzeug 

Was die Ausrüstung betrifft, sind entgegen den Erfahrungen in der Vergangenheit gravierende Mängel mittlerweile eher die Ausnahme. Lediglich bei zehn Prozent der Unfälle wurde keine vollständige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen. Bei weiteren zehn Prozent entsprach die getragene PSA nicht den Vorgaben bzw. sie war ungeeignet. Dies betraf überwiegend Sicherheitsschuhe ohne Schnittschutz, ablegereife Schnitt-schutzhosen und Helme.

Dieses erfreuliche Ergebnis setzte sich beim Werkzeug fort: Keile, Äxte bzw. Spalthammer und Wendehilfen waren fast immer – zu 80 bis 90 Prozent – mit dabei. Auch die Motorsägen waren zum großen Teil neueren Baujahrs. Fast zwei Drittel (64 Prozent) waren jünger als fünf Jahre und „nur“ 15 Prozent waren älter als zehn Jahre.



Viel Routine – wenig Qualifizierung

Bereits mehr als zehn Jahre Erfahrung im Umgang mit der Motorsäge zu haben, gaben über 70 Prozent der Verletzten an. Motorsägenlehrgänge hatten 88 Prozent der Verunfallten absolviert. Jedoch handelte es sich hierbei in über der Hälfte der Fälle, nämlich 54 Prozent, um ein- bis zweitägige Lehrgänge, also um eine vergleichsweise begrenzte Qualifikation.

Privatwald hat Qualifizierung nötig

Bei den versicherten Beschäftigten sind gelernte Forstwirte mit 86 Prozent vertreten. Insgesamt lag die letzte Qualifizierung bei rund 40 Prozent von ihnen weiter als zehn Jahre zurück. Insbesondere im Privatwald sind – abgesehen von den gelernten Forstwirten – der Umfang und das Datum der letzten Qualifikation an der Motorsäge verbesserungswürdig, da sich die Arbeitssicherheit im Forst in den letzten Jahren stark weiterentwickelt hat – Stichwort Sicherheitsfälltechnik.

Unfallgegenstand Baum(teile)

Untersucht man die Unfälle genauer auf ihre Gemeinsamkeiten, ist festzustellen, dass „unkontrolliert bewegte Baumteile“ die typischen unfallverursachenden Gegenstände bei der motormanuellen Fällung sind. Im Zeitraum der Sondererhebung wurde in 80 Prozent der Unfälle die verletzte Person vom Baum oder Teilen davon getroffen. Die restlichen 20 Prozent waren Sturzunfälle oder standen im direkten Zusammenhang mit der Motorsäge (sechs Prozent Schnittverletzungen) und den Werkzeugen. Hinsichtlich der Bäume zeigte sich, dass jeweils zur Hälfte Nadel- und Laubholz (51,4 und 48,6 Prozent) bei den Unfällen vertreten waren. 45 Prozent von ihnen waren gesund, 34 Prozent hingegen geschädigt oder abgestorben und 21 Prozent war Käferholz.

Zu nah am Baum

Betrachtet man den Unfallort, ist die Nähe zum Baum auffällig. 76 Prozent der Unfälle ereigneten sich im Abstand von unter sechs Metern zum zu fällenden Baum. In diesem Nahbereich um den Baum wurde der Motorsägenführer vom Stamm (38 Prozent), vom zurückschleudernden oder nachfallenden Ast (19 Prozent) oder von einem herabfallenden Ast oder Kronenteil (26 Prozent) verletzt. Hiervon waren die in ihrem Wald arbeitenden Unternehmer gleichermaßen betroffen wie die ausgebildeten Forstwirte. Wenn es bei der motormanuellen Fällarbeit zu einem Unfall kommt, dann mit hoher Wahrscheinlichkeit hier. Dabei kommen Mängel bei der fachlichen, handwerklichen Arbeitsweise zum Tragen, die zum Kontrollverlust über den Baum führen mit den Folgen:

  • Aufreißen des Stammes
  • Abrutschen, Abdrehen vom Stock
  • Herumschlagen, vorzeitiger sowie unkontrollierter Fall des Baumes

Das Ausblenden dieser Unfallrisiken im Laufe der Zeit durch die fehlende Unfallerfahrung zeigt sich in:

  • Schneiden, wenn der Baum bereits fällt
  • Zu geringes Rückweichen, wenn der Baum fällt
  • Einsatz von Schlagkeilen bei geschädigten Bäumen 

Fazit

Wie die Sondererhebung verdeutlicht, tragen die Versicherten im Privatwald mit rund 60 Prozent den größten Anteil am Unfallgeschehen und verfügen zudem am wenigsten über eine entsprechende Qualifizierung. Auch haben die Verletzten oft langjährige Erfahrung mit der Baumfällung.

Bei den Unfällen zeigt sich deutlich, dass unabhängig von der Qualifizierung, also auch bei den ausgebildeten Forstwirten, sich die Verunglückten zu nah am Baum aufhielten. Das fachkundige Zufallbringen des Baumes, gefolgt von einem angemessenen Zurückweichen, sobald der Baum beginnt sich zu bewegen, ist hierbei von entscheidender Bedeutung für eine unfallfreie, sichere Fällarbeit.

Unfälle verhüten

Arbeiten an forsttechnische Dienstleistungsunternehmen (Forstunternehmer) zu vergeben oder forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen beizutreten sowie Maßnahmen zum Beispiel über Waldpflegeverträge zu vergeben, verhüten Unfälle im Privatwald. Dies ist am wirksamsten, denn die notwendige Übungsschwelle lässt sich beim Arbeiten in Eigenregie aufgrund des geringen Umfanges kaum erreichen. Die Wirkung eines Motorsägenlehrgangs droht schnell zu verpuffen.

Ungeachtet dessen ist für die motormanuelle Fällung eine (Nach-/Wiederholungs-)Schulung im Umgang mit der Motorsäge und insbesondere zu der Sicherheitsfälltechnik und der seilwindenunterstützten Fällung Dreh- und Angelpunkt für eine sichere Fällarbeit. Beide Verfahren, sofern fachgerecht praktiziert, erlauben den erforderlichen Abstand zum zu fällenden Baum.

Die SVLFG formulierte für die Wald- und Forstarbeit bereits in den letzten Jahren die Präventionsmottos „Du bestimmst, wann dein Baum fällt“ sowie „Weg vom Baum – Entfernung vor Richtung“, deren Relevanz durch die Sondererhebung jetzt bestätigt wird.