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Datenschutz - Die Verwendung Ihrer Daten im Stellenbesetzungsverfahren 

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist erforderlich, wenn Sie sich bei der SLVFG als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes als einstellender Behörde bewerben.

Im Rahmen der Stellenausschreibung hat sich die SVLFG als einstellende Behörde auf ein Auswahlverfahren festgelegt. Für die Auswahlentscheidung in einem Stellenbesetzungsverfahren muss sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vom Grundsatz der Bestenauslese leiten lassen.

Deshalb können wir auf Ihre Daten nicht verzichten. 

Informations­pflichten nach Artikel 13 und 14 der EU- Datenschutz­grundverordnung (DSGVO)

Vergrößerung des Bildes für Datenschutzgrundverordnung.

Hier informieren wir Sie über den Datenschutz bei der Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gemäß den Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die wichtigsten Fragen