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Wenn Sie Ihre elektronische Patientenakte (ePA) vor dem 15. Januar 2025 eingerichtet haben und auch weiterhin auf Ihre Gesundheitsdaten zugreifen möchten, müssen Sie sich bis spätestens 31. Dezember 2025 erneut in der ePA-App einloggen. Andernfalls stehen die bisherigen Inhalte nicht mehr zur Verfügung.
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