Bäume, die beim Fällen in Kronen oder an Stämmen benachbarter Bäume „hängen bleiben“, sind eine große Gefahr. Sie müssen unverzüglich und fachgerecht zu Fall gebracht werden.
Wenn geeignete Maschinen und Werkzeuge fehlen, werden solche „Hänger“ häufig erst viel später endgültig zu Fall gebracht. Oft wird der Gefahrenbereich in dieser Zwischenzeit nicht einmal abgesperrt und gekennzeichnet. Wer hier abwartet oder mit den falschen Arbeitsmitteln und ohne Fachkunde agiert, riskiert Leib und Leben.
Die Unfallverhütungsvorschrift regelt eindeutig, dass hängen gebliebene Bäume unverzüglich und fachgerecht zu Fall zu bringen sind. Dieser aus den leidvollen Unfall-Erfahrungen hervorgegangenen Forderung wird jedoch aus Sicht der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in den Forstbetrieben zu wenig nachgekommen. Forstschlepper sind vielen zu teuer, um sie nur dafür zu nutzen – so werden oft mit Hilfe von Forstunternehmern die hängen gebliebenen Bäume früher oder später endgültig auf den Boden gebracht. Damit verstoßen sie aber klar gegen das Gesetz und gegen die Forderung, dies unverzüglich zu erledigen.