Elektronische Patientenakte (ePA) und die ePA-App der SVLFG
Die Elektronische Patientenakte (ePA) ist ein Speicher für alle Ihre Gesundheitsdaten. Sie können sie mit einem Tresor für Ihre Unterlagen vergleichen. In diesem Tresor werden die für Sie relevanten Daten im Zusammenhang mit Ihrer Gesundheit gespeichert
Wenn Sie der Aktenanlage nicht widersprochen haben, ist für Sie bereits eine ePA angelegt.
Sie können diese über die ePA-App der SVLFG, aber auch über Ihren Rechner (PC Desktopclient > Microsoft oder Linux) nutzen.
Natürlich ist die Nutzung der ePA auch ohne eine App möglich (Offline).
Erfahren Sie mehr
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie werden von einem Arzt oder einer Ärztin zum anderen überwiesen. Sie bekommen Ihren Befund in einem verschlossenen Brief mit, um ihn dem nächsten Arzt oder Ärztin zu übergeben. Ihre Krankengeschichte erzählen Sie diesem dabei erneut, Röntgenbilder werden neu erstellt, Befunde im Labor nochmals erhoben.
Vieles von dem, was Ihnen wichtig ist, ist in dem mitgegebenen Bericht gar nicht aufgeführt und die Krankengeschichte wurde nur in der überweisenden Praxis dokumentiert.
Dabei geht es um Sie, aber Ihre Unterlagen verwalten Ihre Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeutinnen und -therapeuten und andere. Das ändert sich mit der ePA: Hier können Sie alle wichtigen Dokumente wie z.B. Röntgenbilder, Krankenhausbefunde oder verschriebene Medikamente sicher digital speichern und bei Bedarf darauf zugreifen.
So haben Sie Ihre Gesundheitsdaten immer parat - und zwar zeit- und ortsunabhängig.
Wenn Sie dem nicht widersprochen haben, haben wir für Sie bereits eine ePA angelegt.
Gerne informieren wir Sie auf den folgenden Seiten über die ePA: SVLFG Informationen zur „ePA für alle" >>> ePA Opt-Out*
Sie möchten keine ePA? Wir helfen Ihnen hier beim Einlegen eines Widerspruches: >>> Widerspruch zur ePA
* Opt-Out bezeichnet ein Abmeldeverfahren zum Deaktivieren einer Option, wenn diese nicht gewünscht wird.
Und was ist ePA App der SVLFG?
Die ePA-App der SVLFG ist quasi die App zur Verwaltung Ihrer Daten in der ePA.
Mit dieser App können Sie Ihre Daten auch einsehen und verwalten. Sie können z.B. Ärzten Einsichtsrechte gewähren oder sie von der Einsichtnahme ausschließen.
Die ePA-App der SVLFG ist somit Ihre Möglichkeit, die Kontrolle über Ihre Daten zu behalten. Die Nutzung ist absolut freiwillig, denn die ePA funktioniert auch ohne die App.
Allerdings bietet die ePA-App der SVLGH noch viel mehr als die reine Verwaltung der Daten.
Über Ihre ePA-App haben Sie einen direkten Zugriff auf das vom Bundesministerium für Gesundheit betriebene Nationale Gesundheitsportal.
Dort können Sie sich über die häufigsten Krankheitsbilder (u. a. Krebserkrankungen, Herzkreislauferkrankungen oder Infektionserkrankungen) informieren.Auch zahlreiche Beiträge werden zu verbrauchernahen Themen wie Pflege, Prävention und Digitalisierung angeboten.
Auch das Organspende-Register ist über Ihre ePA-App der SVLFG aufrufbar. Hier können Sie eine Erklärung zur Organspende abgeben oder eine bestehende Erklärung ändern.
Wenn Sie möchten, können Sie Ihre e-Rezept über die ePA-App der SVLFG verwalten.
Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit mit Leistungserbringern (Ärztinnen und Ärzte, Phyisio-Praxen, Apotheken, etc.) über den integrierten Messengerdienst zu kommunizieren.
Mein Weg zur ePA-App der SVLFG
Bevor Sie die ePA-App der SVLFG nutzen können, sind 3-Schritte erforderlich die wir an dieser Stelle beschreiben:
1. Installation der ePA-App der SVLFG über einen der beiden Stores; Google Playstore oder Apple App Store:
- Apple App-Store (wenn Sie ein Handy von Apple mit iOS Betriebssystem haben)
- Google Play-Store (wenn Sie ein Handy mit Android Betriebssystem haben)
2. Registrieren und Identifizieren. Nach der Installation und Aufruf der App müssen Sie sich zunächst registrieren. Hierzu sind einige persönliche Angaben erforderlich, hierzu zählen:
- Versichertennummer
- Kennummer der eGK
- PLZ
- E-Mail-Adresse
- Passwort (Sie erstellen sich selbst eines)
Nach der Registrierung schließt sich die Identifizierung an, denn nur Sie sollen Zugriff auch Ihre persönlichen Daten erhalten. Sie können wählen, wie Sie sich identifizieren möchten. Es stehen zur Auswahl:
- PostIdent
- eID (Online-Ausweis Funktion Ihres Personalausweises) + PIN über NECT
- Filialident (Erfolgt in einer Filale der Deutschen Post) - NFC-eGK + PIN
- Aktivierungscode (erhalten Sie in Ihrer SVLFG Geschäftsstelle)
Eine detailliertere Beschreibung der einzelnen Schritte können Sie auch unserem Dokument "GesundheitsID, Registrierung und Nutzung" entnehmen.
3. Loslegen. Wenn die beiden oben aufgeführten Schritte erfolgreich abgeschlossen sind, haben Sie eine Gesundheits-ID erzeugt. Diese wurde automatisch auf Ihrem Endgerät abgelegt und ist an dieses gebunden.
Ab jetzt steht Ihnen der große Funktionsumfang der elektronischen Patientenakte zur Verfügung.
Funktionen
Das neue E-Rezept ist einfach und digital. Erfahren Sie die Idee dahinter sowie detaillierte Informationen. >>> Das Elektronische Rezept
Entscheidungen zur Organspende können digital, sicher und verbindlich dokumentiert werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier >>> Die elektronische Patientenakte und das Organspenderegister
Medikationsplan und die Medikationsliste sorgen für eine bessere Übersicht Ihrer Medikamente. Weiterführende Informationen gibt Ihnen die
>>> Medikamentenübersicht
Neue Vertreterregelung für die elektronische Patientenakte (ePA) ab Juli 2025
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 15. Juli 2025 um eine wichtige Funktion erweitert: Die Vertreterregelung >>> Weitere Informationen
TI-Messenger – Schnelle Nachrichten in Echtzeit
Ob Smartphone oder Desktop-PC: Über den TI-Messenger (TI-M) können Sofortnachrichten mit verschiedenen Endgeräten versendet und empfangen werden. Voraussetzung ist die ePA-App der SVLFG. Nur über die ePA-App erreichen Sie diese neue Funktionalität.
Über den TI-Messenger können Sie mit allen Leistungserbringern deutschlandweit in Echtzeit kommunizieren - egal ob mit Arztpraxen, Pflegediensten oder Apotheken. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde, Rückrufbitten und ggf. Terminvereinbarungen sind mit dem TI-Messenger (TI-M) möglich. Auch Dateien mit medizinisch relevanten Informationen können mit TI-M schnell und unkompliziert ausgetauscht werden. Jede Kommunikation über den TI-Messenger ist mehrfach vor dem Zugriff durch Dritte geschützt und damit sicher.
Bitte beachten Sie, dass sich die Leistungserbringer ebenfalls für TI-M registrieren müssen, damit Sie über das Adressbuch erreichbar sind. Allerdings besteht für die Arztpraxen, Pflegedienste etc. hierzu keine Verpflichtung. Daher werden Sie Ihre Ärzte, Dienste oder Apotheken im ländlichen Raum ggf. noch nicht in dem Adressbuch finden und mit Ihnen Nachrichten austauschen können.
Auch mit den Krankenkassen und somit auch mit der SVLFG als LKK ist zunächst noch keine Kommunikation über TI-M möglich. Daher kann TI-M nur eingeschränkt verwendet werden. Die Anbindung der Krankenkassen erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Wenn Sie sich bereits in der ePA-App der SVLFG registriert haben, müssen Sie nur noch den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zustimmen, um TI-M zu nutzen.
Wichtige Informationen / Rechtliches
Sie können der ePA widersprechen. Möglichkeiten des Widerspruch und weitere Informationen erhalten Sie hier >>>
Was ist der Scan-Service für die ePA?
Wenn Sie bestehende medizinische Dokumente in Ihrer ePA hinterlegen wollen, nutzen Sie am besten die SVLFG ePA-App und scannen Ihre Dokumente über Ihr Smartphone selbst ein.
Ist Ihnen dies nicht möglich, können Sie unseren Scan-Service nutzen.
Wir scannen medizinische Dokumente, die Ihnen in Papierform vorliegen, für Sie ein und lassen sie in Ihrer elektronischen Patientenakte speichern. Sie haben die Möglichkeit, zwei Mal innerhalb von 24 Monaten jeweils bis zu 10 Dokumente einscannen lassen.
Ein Dokument (z. B. ein Krankenhausbericht) kann dabei aus mehreren Seiten bestehen. Bitte senden Sie uns ausschließlich Kopien der Dokumente zu. Die Dokumente werden nach der Übertragung in Ihre ePA durch unseren Dienstleister datenschutzkonform vernichtet und können nicht zurückgeben werden.
Bitte beachten Sie:
- Einzuscannende Dokumente müssen in Papierform vorliegen. Bereits digitalisierte Dokumente sind nicht Bestandteil dieses Angebotes.
- Sie müssen mit dem unten angefügten Formular einwilligen, dass die Dokumente für Ihre ePA gescannt werden sollen.
- Es darf sich bei den Dokumenten ausschließlich um medizinische Unterlagen handeln.
- Es können nur Dokumente im Format DIN A 4 angenommen werden.
- Bitte achten Sie darauf, dass die Dokumente weder geheftet, getackert oder foliert sind, um einen reibungslosen Scanprozess zu gewährleisten.
- Die Dokumente dürfen nur in die ePA übertragen und für keine weiteren Kassenangelegenheiten verwendet werden.
Wenn Sie Ihre Dokumente persönlich in einer unserer Geschäftsstelle in Ihrer Nähe abgeben wollen, empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung unter 0561 785-10700.
Weitere Nutzungsmöglichkeiten
Erklärfilme
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