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Selbstverwaltung
Sozialwahl
Die häufigsten Fragen zu den Sozialversicherungswahlen
Bei welchem Verwandschaftsgrad sind Arbeitskräfte keine "fremden" Arbeitskräfte?
Mitarbeitende Familienangehörigen und damit keine „fremden Arbeitskräfte“ sind Verwandte bis zum dritten Grade, Verschwägerte bis zum zweiten Grade und Pflegekinder der Unternehmer, Ehegatten oder Lebenspartner. Sind nur solche Familienangehörigen im Unternehmen beschäftigt, so zählt der Unternehmer und sein Ehegatte oder Lebenspartner zu der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte.