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Beitrag Alterskasse
Den Beitrag zur landwirtschaftlichen Alterskasse setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesgesetzblatt jährlich fest. Der Beitrag ist für Landwirte und deren Ehegatten gleich hoch. Für mitarbeitende Familienangehörige ist die Hälfte zu zahlen.
Die Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen durch die von der landwirtschaftlichen Alterskasse zu Lasten des Bundes zu gewährenden Zuschüsse zum Beitrag erheblich gesenkt werden, ohne dass hierdurch Rentenanwartschaften gemindert werden.
Die für alle Versicherungspflichtigen eines Betriebes zu zahlenden Beiträge trägt grundsätzlich der Landwirt. Für den Fall, dass beide Ehegatten versichert sind, haften sie gesamtschuldnerisch.
Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse sind in einem bestimmten Umfang steuerlich absetzbar.