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Fachkraft für Arbeitssicherheit und sicherheitstechnische Dienste – Ausbildungsstufe III (LF 6)  

Das einwöchige fachspezifische Seminar der Ausbildungsstufe III bildet den Abschluss der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Es vermittelt die branchenbezogenen Kenntnisse in Landwirtschaft, Forst und Gartenbau.

Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit in Unternehmen, die bei der SVLFG versichert sind, tätig zu werden, muss die Ausbildungsstufe III in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau absolviert und mit der Lernerfolgskontrolle abgeschlossen werden.

Experte für Arbeits- und Gesundheits­schutz 

Vergrößerung des Bildes für Mann zeigt jungen Menschen die Funktionsweise einer elektrischen Heckenschere.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit – auch Sifa genannt - beraten Sie Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte und unterstützen sie in allen Fragen des Arbeitsschutzes, bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten einschließlich der gesundheitsfördernden Gestaltung der Arbeit.

Jedes Unternehmen das Arbeitskräfte beschäftigt muss eine sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten. Bei mehr als 20 Beschäftigten muss sich das Unternehmen von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen.

Als Arbeitgeber/in können Sie entweder die Dienste eines sicherheitstechnischen Dienstes oder einer freiberuflichen Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch oder Sie lassen Sie einen geeigneten Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden, wenn es die im Unternehmen erforderlichen Einsatzstunden rechtfertigen.

Die Ausbildung im Überblick

Fachkraft für Arbeitssicherheit im Überblick

Aufgaben

Die Aufgaben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz umfassen im Wesentlichen:

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und die sonst für Arbeitsschutz/Unfallverhütung Verantwortlichen beraten,
  • Betriebsanlagen und technische Arbeitsmittel vor ihrer Inbetriebnahme prüfen,
  • Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch prüfen,
  • Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beobachten und darauf hinwirken, dass sich alle Beschäftigten an die entsprechenden Anforderungen halten,
  • Beschäftigte über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, belehren sowie über die Gefahrenabwehr aufklären,
  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten begleiten. 

Betriebsspezifische Beratung

Die Beratungsschwerpunkte der Fachkraft hängen ab von den spezifischen gesundheitlichen Gefährdungen und Unfallgefahren, der Betriebsgröße, der Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft, der Betriebsart und der Betriebsorganisation.

Weisungsfreie Anwendung der Fachkunde

Bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit weisungsfrei.

Sie arbeitet bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit

  • dem Betriebsarzt,
  • dem Betriebs- / Personalrat und
  • den anderen im Betrieb für Fragen der technischen Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und Umweltschutzes beauftragten Personen

zusammen.

Persönliche Eignung

Um an dem Seminar teilzunehmen müssen Sie die Ausbildungsstufen I und II zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgreich abgeschlossen haben.

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