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Pflegekasse muss Beiträge anpassen

04.07.2023

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird sich ab dem 1. Juli erhöhen – für Eltern auf 3,40 Prozent sowie für Kinderlose auf 4 Prozent.

Bislang betrug der Satz für Eltern 3,05 Prozent, unabhängig von Anzahl und Alter der Kinder. Für Kinderlose betrug er bisher 3,40 Prozent. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz ändert sich dies ab 1. Juli 2023. Zunächst erfolgt eine Erhöhung auf 3,40 Prozent für Eltern sowie auf 4 Prozent für Kinderlose. Damit werden die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert und die Leistungsverbesserungen finanziert.

Eltern mit mehreren Kindern werden beim Pflegeversicherungsbeitrag entlastet. Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus April 2022 umgesetzt. Für Mitglieder mit mehreren Kindern wird der Beitragssatz ab dem zweiten und bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte reduziert – allerdings nur solange das Kind sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ältere Kinder dürfen bei diesem Abschlag nicht berücksichtigt werden.

Im Juli 2023 werden alle Mitglieder der Landwirtschaftlichen Pflegekasse schriftlich über den zu zahlenden Pflegeversicherungsbeitrag benachrichtigt. Durch Rücksendung des beigefügten Fragebogens kann nachgewiesen werden, dass ab dem 1. Juli 2023 mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren berücksichtigt werden müssen.

Aufgrund der sehr kurzfristigen Gesetzesänderung, der Vielzahl zu bearbeitender Fälle und der noch anzupassenden EDV-Programme wird sich die Bearbeitung und damit die Berücksichtigung der Beitragsabschläge nach der individuellen Zahl der Kinder unter 25 Jahren leider verzögern. Die SVLFG bittet daher um Geduld. Wird der Fragebogen bis zum 30. Juni 2025 zurückgeschickt, erfolgt eine Beitragsreduzierung auf jeden Fall rückwirkend ab 1. Juli 2023.