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Krankenhausbehandlung

Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden, übernehmen wir zeitlich unbegrenzt die Kosten für die Dauer des medizinisch notwendigen Aufenthaltes.

Vergrößerung des Bildes für Krankenschwestern bei der Behandlung eines Patienten.

 

Die Krankenhausbehandlung ist nach den modernsten medizinischen Erkenntnissen ausgerichtet. Sie wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht.

Versicherte ab 18 Jahre müssen für längstens 28 Tage im Kalenderjahr eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag an das Krankenhaus leisten.

Bei Überschreiten der persönlichen Belastungsgrenze können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Die Weiße Liste hilft Ihnen - auf der Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichte - bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus.

MRSA-Sanierung

Sanierung bei einer Besiedlung mit Methicillin-resistentem Staphylococcus aureus (MRSA)

Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA) ist unempfindlich für viele Antibiotika. Infektionen mit diesem Bakterium sind daher schwerer zu behandeln. 


Zur Vorsorge einer drohenden Erkrankung durch eine Infektion mit MRSA hat die LKK seit dem 01.01.2020 die Sanierung bei einer Besiedlung mit MRSA in ihre Satzung aufgenommen. Diese Satzungsleistung dient der Entfernung des MRSA-Bakteriums (Sanierung) vor einer planbaren Operation.

Da es sich bei der MRSA-Sanierung um eine Vorsorgeleistung handelt, können aufgrund dessen keine Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe erbracht werden. 

Um direkt über den Rahmen und die Bedingungen der Kostenübernahme informieren zu können, raten wir vor der Durchführung der Leistungen zu einer Kontaktaufnahme mit der LKK.