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Betriebliche Pandemieplanung

Im Fall einer Pandemie können selbst bei milden Krankheitsverläufen plötzlich viele Beschäftigte gleichzeitig erkranken oder wegen der Betreuung von erkrankten Familienangehörigen ausfallen. Jeder Betrieb sollte darauf vorbereitet sein und flexibel reagieren können.

Vergrößerung des Bildes für Stichmännchen, das Coronavirus und Häuser auf Papier gezeichnet auf dem Tisch liegend mit einem Stift .

Was ist eine Pandemie

Pandemie bedeutet, dass sich ein Krankheitserreger, z.B. ein Grippe-Virus, das SARS-CoV-2 Virus oder auch andere Viren weltweit verbreitet. 

Kennzeichen einer Pandemie:

  • Der Erreger hat krankmachende Eigenschaften.
  • Die Übertragung erfolgt leicht von Mensch zu Mensch.
  • Die Bevölkerung hat noch keine speziellen Abwehrkräfte gegen den neuen Erreger entwickelt.

Was im Ernstfall zu tun ist 

WICHTIGE ANSPRECHPARTNER IM ERNSTFALL

Informationen erhalten Sie auch von Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und den von Bund und Ländern herausgegebenen Pandemieplänen.

Maßnahmen vor einer Pandemie 

Zuständigkeiten und Ansprechpartner im Betrieb festlegen

Während einer Pandemie treten viele Fragen auf, die möglichst schnell beantwortet werden müssen. Schon vorher müssen daher Ansprechpartner und Personen, die entscheiden (und Vertretungen!), im Betrieb bekannt sein. In größeren Betrieben ist die Bildung eines Krisenstabes sinnvoll. 

Damit der Betrieb im Ernstfall auch läuft

Schon vor Auftreten einer Pandemie sollte die Betreuung von Beschäftigten, die während der Arbeit Krankheitssymptome bekommen, organisiert werden:

  • Wer betreut? Wie und wo? – bis erkrankte Beschäftigte zum Arzt oder nach Hause gebracht oder von Angehörigen abgeholt werden.
  • Verhaltens- und Schutzmaßnahmen für die Betreuenden (Abstand, hygienisches Verhalten, ggf. das Tragen einer Atemschutzmaske), ggf. auch eine Desinfektions- und Freigaberegelung für Arbeitsplätze, sollten schriftlich vorgegeben werden, z. B. in einer Betriebsanweisung.
  • Spezielle Maßnahmen, z. B. die Bevorratung und Ausgabe von Desinfektionsmitteln und geeigneter persönlicher Schutzausrüstung sollten Sie mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt abstimmen.
  • Prüfung, ob Arbeiten von zu Hause aus möglich ist.

Hinweis in eigener Sache

Alle Texte dieser Seite wurden übernommen von der Information der  DGUV  10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung.