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Arbeitsschutz im Körperschaftswald

Wer Forstarbeiten beauftragt, übernimmt automatisch Fürsorgepflichten gegenüber den Personen, welche die Arbeiten ausführen. Im Falle der Beförsterung - der forsttechnischen Betriebsleitung - ist das entscheidend für die Arbeitssicherheit der Beschäftigten des Waldbesitzers. 

Was Sie dabei beachten müssen und wie der Arbeitsschutz im Körperschaftswald gemeinsam zu organisieren ist, erfahren Sie hier.

Vergrößerung des Bildes für Ein Förster und zwei Beschäftigte im Wald: Abstimmung der Arbeitsschutzerfordernisse. Daneben steht die Forstmaschine..
Abstimmung der Arbeitsschutzerfordernisse vor Ort im Wald zwischen dem Förster und den Beschäftigten vor Beginn einer Maßnahme.  

Die forsttechnische Betriebsleitung spielt eine entscheidende Rolle für die Qualität des Arbeitsschutzes.

Diese Rolle ist besonders bedeutsam bei der Beförsterung, wenn die Revierleitung die Beschäftigten des Waldbesitzers, dem eigentlichen Arbeitgeber, mit den Betriebsarbeiten beauftragt. Sie hat hier die Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten für die von ihr beauftragten Arbeiten im Wald - vergleichbar wie ein Arbeitgeber.

Nicht zuletzt bei Arbeiten im Körperschaftswald kommt es regelmäßig zu Verunsicherungen, wenn es darum geht, wie das Arbeitsschutzrecht zu erfüllen ist.  Die Fachinformation Arbeitsschutz im Körperschaftswald erläutert, wie Sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber die arbeitsschutzrechtlichen Fürsorgepflichten umsetzen.