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Selbstverwaltung

Sozialversicherung und Selbstverwaltung sind in Deutschland tragende Säulen des Gemeinwesens. Der Staat gibt den Handlungsrahmen vor und beteiligt die Betroffenen an der Erfüllung der staatlichen Aufgaben. 

Was bedeutet Selbstverwaltung?

Selbstverwaltung in der Sozialversicherung heißt, dass die Versicherten selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten nehmen: Sie treffen wichtige Entscheidungen im Rahmen der Gesetze selbst ─ nicht der Staat. Ihre gewählten Vertreter arbeiten ehrenamtlich und sind allein den Versicherten verpflichtet. Dadurch sind die Sozialversicherungsträger sehr nah an den Menschen, für die sie Leistungen erbringen. Dies führt zu hoher Akzeptanz der beschlossenen Maßnahmen bei den Versicherten. Selbstverwaltung bedeutet somit Eigenständigkeit gegenüber dem Staat und sichert den Sozialversicherungsträgern größtmögliche Entscheidungsfreiräume unter den gesetzlichen Vorgaben zu. Die Erfahrungen direkt aus dem Berufsstand fließen somit in die Ausrichtung und die Entscheidungen der SVLFG ein. 

Welche Organe haben wir als SVLFG?

Unsere Selbstverwaltungsorgane sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Diese ehrenamtlichen Organe setzen sich zu je einem Drittel zusammen aus:

  • Vertretern der versicherten Arbeitnehmer,
  • Vertretern landwirtschaftlicher Unternehmer ohne fremde Arbeitskräfte (Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte),
  • Vertretern der Arbeitgeber.

Den Selbstverwaltungsorganen gehören außerdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit beratender Stimme an.

Die Vertreterversammlung - das „Parlament“

Die Vertreterversammlung ist oberstes Beschlussgremium und als Legislativorgan das Parlament der SVLFG. 

Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehört der Beschluss über die Satzung, der Erlass von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, die Feststellung des Haushaltsplans, die Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung. 

Die Vertreterversammlung der SVLFG umfasst 60 Mitglieder, 20 Vertreter der Arbeitnehmer, 20 Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte und 20 Arbeitgeber.

Die alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung sind Stephan Neumann, Alexandra Schneider und Juliane Vees. Der Vorsitz wechselt zweijährlich. 

Der Vorstand - oberstes Verwaltungsorgan

Der Vorstand verwaltet den Versicherungsträger zusammen mit der Geschäftsführung, die für die laufenden Verwaltungsgeschäfte zuständig ist.

Der ehrenamtliche Vorstand der SVLFG besteht aus 15 Mitgliedern und wird nach der Sozialwahl von der Vertreterversammlung gewählt.

Der Vorstand entscheidet insbesondere über Themen von grundsätzlicher Bedeutung und gibt somit der Verwaltung die Richtlinien vor. Unter anderem bestimmt er über den organisatorischen Aufbau der SVLFG, trifft Personalentscheidungen, initiiert Präventions- und Gesundheitsangebote, stellt den Haushaltsplan auf und bereitet Beschlussempfehlungen für die Vertreterversammlung vor.

Die alternierenden Vorsitzenden des Vorstandes sind Martin Empl, Henner Braach und Jörg Heinel. Der Vorsitz wechselt zweijährlich. 

Ausschüsse - Unterstützer der Selbstverwaltungsorgane

Ausschüsse mit besonderen Funktionen sind die Fachausschüsse, die Rentenausschüsse und die Widerspruchsausschüsse. Die weiteren Ausschüsse bereiten für den Vorstand bzw. die Vertreterversammlung die Themen zur Beratung und Entscheidung vor. Für bestimmte Aufgabenfelder ist den Ausschüssen auch die Erledigung übertragen. Alle Ausschüsse sind mit ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern besetzt.

Alle Ausschüsse im Überblick

Ausschüsse des Vorstandes

In seinen vielfältigen Aufgaben wird der Vorstand durch den Anlageausschuss, den Bauausschuss, den Gesundheitsserviceausschuss, den Öffentlichkeitsausschuss, den Personalausschuss und den Präventionsausschuss unterstützt.

Die Ausschüsse bereiten die Themen für die Beschlussfassung vor. Anlageausschuss, Bauausschuss und Personalausschuss werden in Einzelfällen als Erledigungsausschuss im Auftrag des Vorstandes tätig und entscheiden in den konkret übertragenen Aufgaben anstelle des Vorstandes.

Ausschüsse der Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung hat die nachfolgenden Ausschüsse gewählt.

Finanzausschuss und Rechnungsabnahmeausschuss

Der Finanzausschuss und der Rechnungsabnahmeausschuss sind beratende Ausschüsse, die die Beschlussfassung des Haushaltsplans bzw. die Abnahme der Jahresrechnung für die Vertreterversammlung vorbereiten. 

Fachausschüsse

Als Ausdruck der Vielgestaltigkeit der SVLFG hat die Vertreterversammlung Fachausschüsse für Pflanzenbau, Tierhaltung, Forstwirtschaft und Jagd sowie Gartenbau eingerichtet. Diese besonderen Beratungsgremien unterstützen Vertreterversammlung und Vorstand bei ihren Aufgaben. Ein Schwerpunkt liegt auf Präventionsmaßnahmen für die jeweilige Branche. Als Fachleute des jeweiligen Berufszweigs können maßgeschneiderte Angebote zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz entwickelt werden und aktuellen Bedürfnissen Rechnung getragen werden.

Rentenausschüsse

Vor Ort an den Geschäftsstellen und Standorten sind 27 Rentenausschüsse der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eingerichtet. Die Rentenausschüsse beraten über Vorschläge der Verwaltung und entscheiden über die Bewilligung von Unfallrenten, laufenden Beihilfen und Pflegegeld.

Widerspruchsauschüsse

Bundesweit entscheiden 27 Ausschüsse über Widersprüche gegen Entscheidungen der Verwaltung. Die Widerspruchsausschüsse überprüfen die Bescheide und üben eine wichtige Kontrollfunktion aus. 

Die von den Widerspruchsausschüssen erlassenen Widerspruchsbescheide beenden das Verwaltungsverfahren.

Vertrauenspersonen (Gartenbau)

Vertrauenspersonen sind ehrenamtlich tätige Gärtnerinnen und Gärtner, die ihren Berufskollegen in Fragen rund um die Unfall-, Renten-, Kranken und Pflegeversicherung vor Ort als Ansprechpartner zur Seite stehen. 

Sie beraten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, unterstützen beim Ausfüllen von Anträgen und in der Kommunikation mit der SVLFG. Als Bindeglied zwischen Berufsstand und Verwaltung sorgen die Vertrauenspersonen auch dafür, dass die Entscheidungen und die Arbeit der Verwaltung versichertennah sind. Für die ehrenamtliche Aufgabe werden die Vertrauenspersonen regelmäßig geschult. Die Vertrauenspersonen im Gartenbau beraten Sie direkt vor Ort.

Sozialwahl

Bei der SVLFG wählen die versicherten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte jeweils ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen/Vertreter für die Vertreterversammlung. Der ehrenamtliche Vorstand wird von jeder Gruppe der Vertreterversammlung gewählt.