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Leistung
Leistungen der Krankenversicherung
Vorsorgeuntersuchungen, Prävention und Impfungen
Erstattet werden für diese drei zusätzlichen Untersuchungen (U10, U11, J2) jeweils einmalig 80 von der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch nicht mehr als 50,00 Euro je Untersuchung.
Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungen
Die gesunde Entwicklung des Kindes kann durch Inanspruchnahme eines speziellen Untersuchungsprogramms zur Früherkennung von Krankheiten unterstützt werden. Zehn Untersuchungen sind von der Geburt bis zum sechsten und eine Untersuchung nach Vollendung des zehnten Lebensjahres vorgesehen.
Regelleistung
U 1 | Neugeborenenuntersuchung |
U 2 | 3. bis 10. Lebenstag |
U 3 | 4. bis 5. Lebenswoche |
U 4 | 3. bis 4. Lebensmonat |
U 5 | 6. bis 7. Lebensmonat |
U 6 | 10. bis 12. Lebensmonat |
U 7 | 21. bis 24. Lebensmonat |
U 7a | 34. bis 36. Lebensmonat |
U 8 | 46. bis 48. Lebensmonat |
U 9 | 60. bis 64. Lebensmonat |
Jugenduntersuchung J 1 |
12. bis 14. Lebensjahr |
Ihre Mehrleistungen der LKK
Darüber hinaus beteiligt sich die LKK ab 1. Januar 2018 an den Kosten für die folgenden zusätzlichen Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungen, sofern diese von einem Vertragsarzt oder berechtigten Leistungserbringer durchgeführt wurden.
Grundschulcheck U 10 |
7 bis 8 Jahre |
Schülercheck U 11 |
9 bis 10 Jahre |
Jugendvorsorge J 2 |
16 bis 17 Jahre |
Der LKK sind zur Erstattung Originalrechnungen vorzulegen.