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Sind Leuchten und Warntafeln korrekt montiert?
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Prüfen Sie vor Fahrtbeginn, ob die erforderlichen Leuchten und Warntafeln für die Beförderung auf der Straße ordnungsgemäß angebracht und funktionstüchtig sind. Die Verantwortung hierfür liegt beim Halter wie beim Fahrer gleichermaßen. Grundsätzlich gilt: Immer dann, wenn die Beleuchtungseinrichtungen des Schleppers durch angebaute Maschinen verdeckt sind, müssen sie am Gerät wiederholt werden. Wenn das Mähwerk mehr als einen Meter über die Schlussleuchte des Traktors hinausragt, dann sind am Mähwerk eigene Schlussleuchten, Rückstrahler und Warntafeln anzubringen. Dasselbe gilt natürlich auch für das Nummernschild. Warntafeln und Aufklebefolien müssen den gültigen DIN-Normen entsprechen. Besondere Vorschriften gelten für den Transport von Frontgeräten. |