Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.

Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.

Betriebsanweisungen

Können Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht durch technische Maßnahmen, Änderung des Arbeitsverfahrens oder durch Verwendung ungefährlicher Stoffe vermieden werden, sind Sie gefragt, um auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten einzuwirken.

Wird es notwendig, die technischen Schutzmaßnahmen durch organisatorische Maßnahmen und ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten zu ergänzen, dann sind Betriebsanweisungen ein geeignetes Instrument.

Wir haben für Sie bereits umfangreiche Musterbetriebsanweisungen vorformuliert. Nutzen Sie unseren Downloadbereich und passen Sie die Betriebsanleitungen individuell an Ihre betrieblichen Verhältnisse an. 

Vergrößerung des Bildes für Zwei Männer schauen sich eine Betriebsanweisung an.

Was ist eine Betriebsanweisung?

Die Betriebsanweisung ist ein Dokument zu einem bestimmten Arbeitsplatz. Es beschreibt die Gefahren, welche von einer Maschine, einem Arbeitsverfahren, einem biologischen Arbeitsstoff oder einem Gefahrstoff ausgehen können. Des Weiteren werden dort Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln beim Umgang, bei Störungen und Unfällen sowie Hinweise zur Ersten Hilfe und zur Entsorgung gegeben. 

HINWEIS

Alle Musterbetriebsanweisungen sind änderbar. Sie können diese als Vorlage nutzen und auf den eigenen Betrieb individuell anpassen.

Musterbetriebs­anweisungen im Überblick

Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeitsverfahren

 

Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

 

Betriebsanweisungen für Biostoffe

 

Betriebsanweisungen in Rumänisch

 

Betriebsanweisungen in weiteren Fremdsprachen

 

Sicherheits­datenblätter und Gefahrstoff­verzeichnis

Vergrößerung des Bildes für 4 Piktogramme nach der weltweit einheitlichen (GHS-) Kennzeichnung.

Nach der Gefahrstoffverordnung sind Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.

Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die bei Tätigkeiten nur zu einer geringen Gefährdung der Beschäftigten führen.


Die folgenden Links können Sie bei der „Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe" unterstützen und helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen.